Wehren Sie Forderung für einen Online-Service ab
Bei Minderjährigen kommt dazu: Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig. Mit unserem Schreiben wehren Sie sich, wenn Ihr Kind Online-Dienste (z.B. Spiele und Käufe in Apps, Streaming) bezahlen soll.
Hier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen