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Teil III: Die Taktik "Geben und Nehmen" - Vier Tipps zum Umgang

Stand:
Der dritte Videoteil hält vier Tipps für dich bereit, wie du im Gespräch mit Finanzberater:innen mit der Taktik des Gebens und Nehmens umgehen kannst um deine Ziele im Blick zu behalten.
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Vier Tipps auf einen Blick

  1. Sag in Kaufsituationen "Nein" zum Prinzip - Mach dir vor der Beratung bewusst, dass dieses Prinzip in der Beratung nichts zu suchen hat. Denk daran, es geht um dich und deine Interessen.
  2. Kläre die Rolle des Beraters - Es lohnt sich, sich vor der Beratung einen Augenblick zu nehmen und die Rolle, die Finanzberater:innen im Gespräch einnehmen, zu klären. Bedenke dabei, dass Berater:innen in erster Linie Verkäufer:innen und nicht deine Freunde sind.
  3. Eine Verkaufstaktik ist kein Gefallen - sobald dir im Gespräch, Gefallen gemacht werden, ist es sinnvoll die Situation neu zu bewerten. Definiere die Gefallen, die du erhälst, als Teil der Verkaufstaktik. Du kannst die Geschenke auch ablehnen. So wirkst du dem natürlichem Druck einen Gegengefallen erbringen zu müssen, entgegen.
  4. Du schuldest dem Berater keinen Gefallen - Mach dir bewusst, dass die Gesten gezielt eingesetzt werden und nicht aus Nächstenliebe in die Beratung einfließen. Diese verpflichten dich zu nichts. Daher empfehlen wir das Verkaufsgespräch ruhig und ohne schlechtes Gewissen zu beenden, ohne direkt zu unterschreiben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.