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Einheit III: Die Taktik des Sympathie-Prinzips - Tipps im Umgang

Stand:
Im dritten Videoteil haben wir drei Tipps für dich zusammengefasst, wie du im Gespräch mit Finanzverkäufer:innen mit der Taktik des Sympathie-Prinzips umgehen kannst und deine Ziele im Blick behältst.
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Vier Tipps auf einen Blick

  1. Mach dir das Sympathie-Prinzip bewusst - Erinnere dich vor einem wichtigen Verkaufsgespräch daran, dass es das Sympathie-Prinzip gibt. Betrachte Komplimente und Lob, das Betonen von Gemeinsamkeiten, kleine Geschenke und Aufmerksamkeiten daher mit gesunder Skepsis.
  2. Setz deinen Fokus im Verkaufsgespräch auf das Produkt - Lenke deine Aufmerksamkeit im Gespräch bewusst auf deine Anlageziele. Stell dir dazu während des Gesprächs folgende Fragen: „Geht der Finanzverkäufer auf meine inhaltlichen Fragen ein?“ und „Hat das Sympathie-Prinzip einen Einfluss auf meine Entscheidung?“ Mit deiner reflektierten Antwort kannst du den Sympathie-Faktor hinterfragen und somit ausklammern.
  3. Prüfe gründlich und trotze der Sympathie - Egal, ob Verkäufer:innen sympathisch erscheinen, prüfe die im Gespräch vorgeschlagenen Finanzprodukte und lies dir die Vertragsunterlagen ganz in Ruhe zu Hause durch. Gleiche die Unterlagen mit deinen Zielen und Möglichkeiten ab.
     

Zur Beurteilung des Vertrags kannst du dir immer auch eine zweite Meinung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einholen. Hier wirst du anbieterunabhängig beraten.

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.