20. Februar 2026: Angebliche "Mahnung“ zur ELSTER-Steuererstattung
- Thema/Betreff: Die Nachricht trägt den Betreff "Mahnung: Informationen für Ihre Steuererstattung erforderlich“ und stellt dar, dass eine Steuererstattung angeblich vorläufig gestoppt wurde. Als Begründung werden "unvollständige Angaben“ in der Steuererklärung genannt.
- Um die Auszahlung zu ermöglichen, soll ein Formular über den beigefügten Link ausgefüllt und übermittelt werden.
- Typischerweise wird dabei über die Formulierungen "Mahnung“ und "zwingend erforderlich“ sowie die angeblich blockierte Auszahlung gezielt Druck aufgebaut, um Empfängerinnen und Empfänger zu einer schnellen Handlung zu bewegen.
- Anzeichen für Phishing: unpersönliche Anrede, unseriöse Absenderadresse, Druck durch "Mahnung“ und "zwingend erforderlich“, Link in der Mail,
Wir raten dazu, solche Nachrichten zu ignorieren und unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben, um persönliche und finanzielle Daten zu schützen. Steuerliche Angelegenheiten sollten ausschließlich über das offizielle ELSTER-Portal ("elster.de") oder direkt über das zuständige Finanzamt geprüft werden. Weitere Betrugsversuche im Namen deutscher Behörden haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.





