Das Wichtigste in Kürze:
- Nicht alle Produktnamen enthalten die Zutaten, die der Name verspricht.
- Hinsichtlich der Zutaten hilft der Blick auf die Zutatenliste.
- Auch wenn die Begriffe "Milch" und "Käse" gesetzlich für Milchprodukte geschützt sind, gibt es doch erlaubte Ausnahmen.
- Auch der scheinbare Herstellungsort wie Kloster oder Bauernhof bezieht sich oft nur auf traditionelle Rezepte.
Irrtümer hinsichtlich der Zutaten
Bayerischer Leberkäse: Anders als der Name vermuten lässt, enthält "Bayerischer Leberkäse" in der Regel keine Leber. Dagegen gehört in "Stuttgarter Leberkäse" mindestens fünf Prozent Leber; auch grober Leberkäse soll zu fünf Prozent aus Leber bestehen.
Schwarze Oliven: Bei "schwarzen Oliven" handelt es sich nicht immer um natürlich gereifte Oliven, sondern häufig um schwarz gefärbte grüne Oliven. Bei loser Ware und in der Gastronomie müssen geschwärzte Oliven als "geschwärzt" kenntlich gemacht werden. Auf fertig verpackten Oliven darf dieser Hinweis jedoch fehlen. In der Zutatenliste ist dann lediglich ein zugesetzter Stabilisator – Eisen-II-Gluconat (E 579) oder Eisen-II-Lactat (E 585) – aufgeführt.
Hirtenkäse: Im Supermarkt kann statt einem erwarteten griechischen Schafskäse leicht ein Hirtenkäse oder Käse in Salzlake im Einkaufswagen landen, die preiswertere Variante aus Kuhmilch. Denn die Aufmachung der Produkte ähnelt sich sehr. Bei Produkten, die nach Schafskäse aussehen, muss genau auf die Verpackung geschaut werden. Denn ohne Angabe einer bestimmten Tierart in der Zutatenliste oder Bezeichnung ist es immer Käse aus Kuhmilch. Nur wo "Feta" draufsteht, ist ein griechischer Schafskäse drin. Er trägt das europäische Herkunftskennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung". Sie legt fest, woraus, wie und wo Feta garantiert hergestellt wird: es ist ein Weißkäse in Salzlake aus Schafsmilch und eventuell Ziegenmilch aus Griechenland.
Kalbsleberwurst: Lange Zeit musste eine Kalbsleberwurst überhaupt keine Kalbsleber enthalten. Die Leber stammte in der Regel vom Schwein. Inzwischen soll Kalbsleberwurst nur so genannt werden, wenn tatsächlich mehr als 50 Prozent der Leber vom Kalb oder Jungrind stammen. Ist Kalbfleisch, aber weniger als 50 Prozent oder gar keine Kalbsleber enthalten, soll die Bezeichnung "Kalbfleisch-Leberwurst" lauten. Gleichwohl steckt in der Regel Schweinefleisch in der Kalbs- oder Kalbfleischleberwurst. Dies sollte aus der Bezeichnung auch deutlich werden, zum Beispiel "Kalbsleberwurst mit Schweinefleisch" – so wollen es die aktuellen Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs.
Körnerbrot und Mehrkornbrötchen: "Körner" sind nicht dasselbe wie Vollkorn. Backwaren mit Bezeichnungen wie "Mehrkornbrötchen", "Vierkornbrot" und "Kornspitz" müssen nicht aus Vollkornmehl hergestellt sein. Hinter dem "Vollkorn-Look" verstecken sich häufig Brot und Brötchen aus hellen Mehlen, die mit Körnern dekoriert sind oder Ölsaaten wie Sonnenblumenkerne, Leinsamen und Sesam im Teig enthalten. Nur wo ausdrücklich "Vollkorn" draufsteht, muss auch Vollkornmehl oder Vollkornschrot verarbeitet sein – und zwar zu mindestens 90 Prozent im Mehlanteil.
Unbehandelte Zitrusfrüchte: Bei Zitronen bzw. Zitrusfrüchte findet man noch häufig den Hinweis "unbehandelt". Unbehandelt heißt keineswegs frei von Schadstoffen. Diese Angabe besagt nur, dass die Früchte nach der Ernte nicht konserviert oder gewachst wurden. Sie sagt nichts darüber aus, ob die Früchte während des Wachstums mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden. Wenn die Oberfläche der Zitrusfrüchte nach der Ernte mit Wachsen oder mit Konservierungsmitteln gegen Verderb und Austrocknen behandelt wurden, muss dies gekennzeichnet werden mit den Hinweisen "gewachst", "mit Konservierungsstoff" oder "konserviert". Kam Thiabendazol zum Einsatz, lautet der Hinweis "konserviert mit Thiabendazol". Wer die Schale von Zitrusfrüchten mitverarbeiten möchte, sollte daher auf Bio-Ware zurückgreifen.
Bezeichnungsschutz für Milch, Butter und Käse
Laut Gesetz dürfen die Begriffe "Milch", "Butter" und "Käse" nur für Kuhmilch-Erzeugnisse verwendet werden. Stammt die Milch dafür von einer anderen Tierart muss diese explizit genannt werden, z.B. Ziegenkäse. Eine milchähnliche Flüssigkeit aus Soja oder Hafer darf daher nur als Hafer-Drink bzw. Pflanzendrink, nicht aber als Pflanzenmilch bezeichnet werden. Gleiches gilt für Tofubutter oder Pflanzenkäse. Für ein paar wenige Lebensmittel gibt es jedoch gesetzlich festgelegte Ausnahmen, z.B. Kokosmilch, Liebfrauenmilch (Wein), Butterbirne, Erdnussbutter, Fleischkäse oder Butterpilz.
Irrtümer hinsichtlich der Herkunft
Klosterprodukte: Rechtlich ist der Begriff "Kloster" nicht geschützt. Es gibt sicherlich Orden, die ihre eigenen Produkte und Lebensmittel mit guter Qualität anbieten. Das Prädikat "Kloster" sagt jedoch nichts darüber aus, wie ein Lebensmittel hergestellt wird. Einen Hinweis gibt nur der Blick auf das Etikett: Stehen dort nur Zutaten, die bei solchen Produkten erwartet werden? Zum Beispiel Nougat, Zucker und Nüsse in "Kloster-Pralinen" – oder kommen auch Vollmilchpulver oder der Emulgator Sojalecithin vor, also Stoffe, die üblicherweise bei der industriellen Produktion eingesetzt werden? Diese haben in Klosterprodukten eher nichts zu suchen. Ebenso unglaubwürdig käme ein "Kloster-Tee" mit dem Aufdruck "verpackt in Hamburg" daher, der zudem noch künstliches Aroma enthält.
Imkerhonig erweckt oft durch regionale Adressen und Abbildungen den Anschein, dass er vom regionalen Erzeuger stammt. Tatsächlich kann es sich dabei aber auch nur um den Betrieb handeln, der den Honig abgefüllt hat – der Honig kann von Bienen in aller Welt stammen. Die obligatorische Angabe zum Herkunftsland wird oftmals wenig prominent im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung versteckt. Ganz im Vagen bleibt die Herkunft, wenn es sich um Honigmischungen aus unterschiedlichen Herkunftsländern handelt: Hier müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise mit der Angabe "aus EG-Ländern und/oder Nicht-EG-Ländern" begnügen.
Wer sicher gehen möchte, dass der Honig aus Deutschland stammt, sollte Honig des Deutschen Imkerbundes e.V. kaufen. Man erkennt ihn am geprägten Glas und Deckel.
Packstellenangabe bei Eiern: Die Angaben auf der Verpackung können auf die falsche Spur führen. Auch wenn auf dem Eierkarton eine deutsche Packstelle angegeben ist, können die Eier zum Beispiel aus den Niederlanden stammen. Das ist zulässig, denn das Ursprungsland muss im Erzeugercode stehen – im Stempel auf dem Ei – nicht auf der Verpackung. Letztlich hilft nur der Blick auf das Ei, um sicher zu sein, woher es stammt. NL steht beispielsweise für die Niederlande, DE für Deutschland. Auch das Bundesland lässt sich erkennen. Ausführliche Informationen zur Herkunftskennzeichnung von Hühnereiern gibt es auf dieser Seite. Auf der Internetseite "Was steht auf dem Ei?" erfahren Sie durch Eingeben des Erzeugercodes Name und Adresse des Legebetriebes - allerdings nur für dort registrierte Betriebe.