Pflegezusatzversicherung - besser mit Förderung abschließen?

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Wer im Alter gepflegt werden muss, hat oft hohe Kosten dafür zu zahlen, besonders im Pflegeheim. Private Pflegeversicherungen versprechen Hilfe. Es werden Produkte angeboten, für die es eine staatliche Zulage von fünf Euro monatlich gibt. Doch diese Produkte haben auch deutliche Nachteile.
Zwei Hände halten die Hand eines kranken oder alten Menschen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die geförderte Pflegezusatzversicherung erhalten auch Menschen mit Vorerkrankungen. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt.
  • Die versicherten Leistungen sind jedoch meist sehr gering. Sie decken nicht annähernd den anzunehmenden finanziellen Bedarf.
  • Es ist davon auszugehen, dass der Beitrag für diese Versicherung zukünftig deutlich steigen wird.
  • Der Beitrag für die Versicherung ist auch im Pflegefall weiter zu zahlen.
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Pflege ist teuer und kann jeden treffen

Niemand weiß, ob er im Alter ein Pflegefall werden wird. Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt regelmäßig zu. Die meisten Menschen werden zu Hause versorgt. Nur etwa jede:r Vierte geht in ein Pflegeheim. Häufig kümmern sich Angehörige zu Hause um die Pflege oder ambulante Pflegedienste übernehmen dies. Pflege kostet umso mehr, je mehr professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird.

Im ambulanten Bereich geht man von folgenden eigenen Kosten für Betroffene für Pflegedienste aus, nachdem die Pflegekasse ihren Teil gezahlt hat:

  Versorgungslücke bei ambulanter Pflege
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 500 Euro
Pflegegrad 3 1100 Euro
Pflegegrad 4 2200 Euro
Pflegegrad 5 2200 Euro

Quelle: Finanztest 02/20, S. 82.

Die obigen Zahlenwerte zur ambulanten Pflege sind durchschnittliche statistische Annahmen aus dem Jahre 2017. Im Einzelfall können die Kosten höher oder auch geringer ausfallen.

In Pflegeheimen sind die Kosten für Bewohner:innen seit dem 1. Januar 2017 in den Pflegegraden zwei bis fünf gleich hoch. Es gilt ein einheitlicher Eigenanteil. Neben den Kosten für die pflegerische Versorgung müssen die Bewohner:innen im Heim für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zahlen. Es ist damit zu rechnen, dass die Preise künftig steigen.

Stationär wird von folgenden Kosten für Betroffene ausgegangen:

  Versorgungslücke / Eigenanteil bei stationärer Pflege
Pflegegrad 2 2179 Euro
Pflegegrad 3 2179 Euro
Pflegegrad 4 2179 Euro
Pflegegrad 5 2179 Euro

Quelle: Verband der Ersatzkassen, vdek, Daten zum Gesundheitswesen, Soziale Pflegeversicherung, Stand 1. Januar 2022.

In Pflegeheimen beträgt der Eigenanteil von Pflegebedürftigen derzeit bundesweit durchschnittlich 2179 Euro pro Monat in Grad zwei bis fünf. Der Eigenanteil in Grad eins fällt stets noch etwas höher aus, weil die Leistung der Pflegekasse dort mit 125 Euro monatlich sehr gering ausfällt. Die Preise sind zum einen regional unterschiedlich. Zum anderen variieren die Kosten der einzelnen Heime stark. Preisvergleiche können sich lohnen. Hilfreich kann es sein, bei in Frage kommenden Pflegeheimen zu fragen, wie hoch die Kosten derzeit sind. Auf den Seiten www.aok.de/pflegenavigator.de und www.pflegelotse.de können Sie Einrichtungen an Ihrem Wohnort suchen und die Kosten einsehen.

Die meisten Pflegebedürftigen sind in niedrigen Pflegegraden eins bis drei von fünf Graden eingestuft. Zum 31. Dezember 2020 gestaltete sich die Verteilung in der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Pflegegraden wie folgt:

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Anteil ambulant 15,4 % 45,2 % 26,9 % 9,3 % 3,2 %
Anteil stationär 0,5 % 21,8 % 34,1 % 28,7 % 15 %

Quelle: vdek, Daten zum Gesundheitswesen, Soziale Pflegeversicherung, Stand: 31. Januar 2020.

Frauen sind von Kosten der Pflegebedürftigkeit stärker betroffen, da sie eine höhere Lebenserwartung haben und im Alter häufiger alleinstehend sind.

Besonderheiten der geförderten Verträge

Um die möglichen finanziellen Lücken zu schließen, bieten Versicherungsunternehmen Pflegezusatzversicherungen an, die im Pflegefall Gelder auszahlen. Für weitere Informationen dazu lesen Sie bitte diesen Artikel.

Gern wird die Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung von fünf Euro pro Monat angeboten. "Diese Förderung müsse man mitnehmen", ist ein häufiges Argument in Verkaufsgesprächen. Doch lohnen diese Verträge und sind sie im Vergleich zu anderen Produkten empfehlenswert?

Zunächst kann jeder, der volljährig ist und noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, einen geförderten Vertrag abschließen. Der Gesundheitszustand und auch das Alter spielen keine Rolle. Häufig sind Verbraucher:innen an diesem Produkt interessiert, die keine andere Pflegezusatzversicherung erhalten, weil sie Vorerkrankungen oder ein gewisses Alter erreicht haben.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass eine Einstufung im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherungen in die dortigen Pflegegrade eins bis fünf erfolgt.

Welche weiteren Regelungen gelten für den Vertragsabschluss?

Es besteht Annahmezwang. Niemand darf wegen seiner Vorerkrankungen oder aufgrund seines Alters abgelehnt werden. Es dürfen im Rahmen der Verträge auch keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangt werden. Folglich findet für diese Verträge keine Gesundheitsprüfung statt.

Beträgt der Beitrag für die Versicherung mindestens 10 Euro monatlich, erhalten Sie die staatliche Zulage von 5 Euro pro Monat. In der Praxis reduziert sich der Beitrag um fünf Euro. Das Versicherungsunternehmen erhält das Fördergeld über eine besondere Stelle.

Hatten Sie bereits eine Pflegeversicherung abgeschlossen, bevor das Gesetz über die geförderte Versicherung 2013 in Kraft trat, erhalten Sie dafür keine Zulage.

Was leisten die geförderten Zusatzversicherungen?

Es werden monatliche Beträge als Tages- oder Monatsgelder vereinbart. Die Verträge müssen mindestens eine Auszahlung von monatlich 600 Euro in Pflegegrad 5 vorsehen. Die Mindestleistungen stellen sich insgesamt wie folgt dar:

Pflegegrad Pflegegeld
1 60 Euro
2 120 Euro
3 180 Euro
4 240 Euro
5 600 Euro

Diese Beträge sind sehr gering angesichts der oben genannten, zu erwartenden Finanzierungslücken. Ein Betrag von 600 Euro wird zudem erst im höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit gezahlt, Grad fünf. Im vorherigen System mit Pflegestufen waren von der Höchstsumme von 600 Euro noch mehr Fälle betroffen, da auch Fälle auf dem Niveau des heutigen Pflegegrades 4 (ehemals in Pflegestufe 3) die Höchstsumme erhalten konnten. Dadurch hat das Produkt eine weitere Abwertung erfahren.

Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere älteren Kunden häufig lediglich die gesetzlichen Mindestleistungen oder wenig darüber hinaus angeboten werden. Wer mehr als die Mindestleistungen absichern möchte, erhält meist andere Tarife als weitere Bausteine angeboten. Für diese gelten dann nicht mehr die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Es sind dann stets Gesundheitsprüfungen mit diesen weiteren Bausteinen verbunden. Es ist nicht empfehlenswert, verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Bedingungen nebeneinander abzuschließen.

Es ist grundsätzlich empfehlenswert, Verträge mit hohen Leistungen abzuschließen. Dies bedeutet, dass der Beitrag dafür entsprechend hoch ausfällt. Es ist nur sinnvoll, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, wenn man finanziell in der Lage ist, den Beitrag langfristig aufzubringen. Wem der Beitrag zu hoch wird, so dass er den Vertrag vorzeitig kündigen muss, verliert sämtliche eingezahlten Beiträge. Gerade jüngere Menschen wissen häufig noch nicht, wie sich ihre finanzielle Situation entwickeln wird. Auch die allgemeine wirtschaftliche Situation und die Gesetzeslage in 30 bis 50 Jahren ist ungewiss. Wer unter 40 Jahre alt ist, dem ist daher eine Pflegezusatzversicherung eher nicht zu empfehlen.

Auf die Einzelheiten achten

Sie sollten stets vor Abschluss eines solchen Vertrages die Bedingungen im Detail prüfen.

Die Regelungen der geförderten Verträge sind im Vergleich zu herkömmlichen Pflegezusatzversicherungen in einigen Punkten schlechter. Grundsätzlich können die Leistungen erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren beansprucht werden. Häufig entfällt diese Wartezeit zwar, wenn der Pflegefall aufgrund eines Unfalls eintritt. Ein Unfall ist jedoch in den seltensten Fällen Ursache für eine Pflegebedürftigkeit.

Nachteilig ist insbesondere, dass der Beitrag stets auch im Pflegefall weiter zu zahlen ist. Dies reduziert die Auszahlung um den dann zu zahlenden Beitrag. Zahlreiche Angebote ohne Förderung sehen eine Beitragsbefreiung in Pflegegrad 5 oder 4 vor, andere bereits ab Pflegegrad 2 oder 3, einzelne sogar ab Grad 1.

Vorsicht vor steigenden Beiträgen

Zu beachten ist ferner, dass die Beiträge für die Versicherung nicht stabil bleiben. Zum einen können sie aufgrund einer vereinbarten Dynamik steigen. Zum anderen sehen die Verträge vor, dass die Beiträge steigen, wenn die Ausgaben hierfür über dem ursprünglich kalkulierten Niveau liegen. Es ist davon auszugehen, dass dies zukünftig eintreten wird, denn die Kosten in der Pflege werden steigen und auch die Zahl der Pflegefälle nimmt stetig zu. In welchem Umfang die Erhöhungen notwendig werden, ist nicht vorhersehbar. Da jedoch jeder einen geförderten Vertrag erhält, werden im Verhältnis mehr Personen mit erheblichen Vorerkrankungen und/oder fortgeschrittenem Alter diese Policen abschließen. Daher ist die Prognose für die Beitragssteigerung dort schlechter, als bei anderen Versicherungen ohne Förderung. Es ist nicht davon auszugehen, dass die monatliche Zulage in Höhe von 5 Euro dies kompensieren wird.

Zahlreiche Verträge sehen eine Dynamisierung der Leistungen bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate vor. Das bedeutet, dass die vereinbarten Leistungen/Tagegelder erhöht werden und an den Wertverlust angepasst werden. Dies ist zu empfehlen, da andernfalls die häufig geringen Beträge ihren Wert verlieren. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass bei einer Erhöhung des Leistungsumfangs der Beitrag entsprechend steigt. Je höher das erreichte Alter dann ist, desto höher fällt zudem der Preis dafür aus.

Für finanzielle Notlagen sehen die Verträge vor, dass sie drei Jahre ruhend gestellt oder gekündigt werden können, wenn der Kunde sozialhilfebedürftig wird. Bei einer Kündigung gehen jedoch sämtliche Einzahlungen verloren.

Fazit

Es ist zwar grundsätzlich von Vorteil, dass jeder einen geförderten Vertrag erhält, auch bei bestehenden Vorerkrankungen. Die Bedingungen der Verträge sind jedoch als vergleichsweise schlecht einzustufen, so dass in der Regel davon abzuraten ist.

Verträge zu dem monatlichen Mindestbetrag von 15 Euro decken meist lediglich die gesetzlichen Mindestleistungen ab oder wenig darüber. Leistungsstarke Tarife sind entsprechend teurer. Es ist mit Monatsbeträgen von 30 Euro und darüber zu rechnen, jeweils abhängig insbesondere vom Alter und Leistungsumfang. Hier wird oft eine Kombination aus geförderten und nicht geförderten Tarifen angeboten. Dies ist eher nicht zu empfehlen.

Negativ wirkt sich ferner aus, dass keine Beitragsbefreiung im Pflegefall vorgesehen ist, so dass die Leistungen tatsächlich noch geringer ausfallen.

Auch die Wartezeit von fünf Jahren ist im Vergleich zu herkömmlichen Verträgen lang. Insbesondere die prognostizierte stärkere Beitragssteigerung der geförderten Tarife im Vergleich zu den ungeförderten Tarifen stellt ein großes Risiko und damit einen entscheidenden Nachteil für potentielle Versicherungsnehmer dar.

Personen, die keine relevanten Vorerkrankungen haben, ist die geförderte Zusatzversicherung in der Regel nicht zu empfehlen. Für jüngere Menschen, die relevante Vorerkrankungen haben und herkömmliche Verträge nicht erhalten, könnten die Verträge unter Umständen interessant sein. Hierbei sollten aber ausreichende Leistungen gewählt werden können und der Vertrag möglichst gute Konditionen enthalten. Die Absicherung grundlegender finanzieller Risiken, wie der Berufsunfähigkeit (bei Berufstätigen) sowie eine private Haftpflichtversicherung, geht grundsätzlich vor.

Ältere Menschen mit Vorerkrankungen erhalten meist lediglich die Mindestleistungen oder wenig darüber zu entsprechend hohen Beiträgen. Sie sollten den Vertragsabschluss angesichts der genannten Risiken und schlechteren Konditionen besonders kritisch prüfen.