Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

Stand:
Für die ersten Photovoltaikanlagen endete am 31. Dezember 2020 die EEG-Förderung. Künftig betrifft dies immer mehr Anlagen, auch zum Jahresende 2022. Wir zeigen, was danach gilt und wie Sie Ihre Ü20-PV-Anlage weiter nutzen können.
Eine alte Solaranlage auf einem Hausdach.

Hinweis:
Mitte Dezember 2022 wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet, das umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen beinhaltet: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 werden PV-Anlagen bis 30 Kilowattpeak nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Das gilt auch für bestehende Anlagen, also auch für Ü20-Anlagen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ende 2020 hat der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um Regelungen für Ü20-Anlagen ergänzt. Diese sind zunächst bis Ende 2027 befristet.
  • Der Netzbetreiber muss weiterhin den Strom aus der Anlage abnehmen und eine Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und betrug 2021 rund 7,5  Cent pro Kilowattstunde, für 2022 werden rund 20 Cent pro Kilowattstunde erwartet.
  • Wer nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an seiner Photovoltaikanlage verändert, erhält diese Anschlussvergütung automatisch.
  • Sie können Ihre Ü20-PV-Anlage auch auf Eigenverbrauch umstellen und den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Ob sich das lohnt, sollten Sie im Einzelfall prüfen (lassen), denn auch dies ist mit Aufwand und Kosten verbunden.
  • Bevor Sie eine Entscheidung darüber treffen, ob Sie die Anlage weiterbetreiben, sollten Sie diese detailliert von einem Fachbetrieb checken lassen, um die mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage zu bewerten.
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Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung?

Wenn Ihre Photovoltaikanlage bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurde, endete die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 31. Dezember 2020. Sie erhalten für Ihre Ü20-Photovoltaikanlage nicht länger die Vergütung in bisheriger Höhe. In den kommenden Jahren wird es immer mehr Anlagen geben, die das EEG-Förderende erreichen, jeweils zum Jahresende, 20 Jahre nach der Inbetriebnahme.

Der Gesetzgeber hat aber noch Ende 2020 eine befristete Anschlussregelung für diese Anlagen beschlossen. Demnach dürfen Sie als Betreiber weiterhin Ihren Strom ins Netz einspeisen und erhalten als Vergütung den "Jahresmarktwert Solar". Die Regelung ist allerdings zunächst befristet bis Ende 2027.

Es gibt ein einfaches "Weiter so"

Viele Anlagen funktionieren auch nach 20 Jahren noch gut und dürfen nach der neuen Rechtslage einfach weiter ins Netz einspeisen. Im EEG 2021 ist geregelt, dass PV-Anlagen auch nach dem Ende des Förderzeitraums (Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Kalenderjahre) weiterhin ins Netz einspeisen dürfen, der Netzbetreiber den Solarstrom abnehmen und eine Vergütung bezahlen muss.

An dieser Möglichkeit hat die Novellierung des EEG zum EEG 2023 nichts geändert. Die Vergütung bemisst sich nach dem Börsenpreis des Stroms, bei Photovoltaikanlagen ist das der Jahresmarktwert Solar. Dieser betrug für das  Jahr 2021 rund 7,5 Cent je Kilowattstunde. Für 2022 wird der Jahresmarktwert Solar erst Anfang 2023 errechnet, es wird aber eine Höhe von rund 20 Cent je Kilowattstunde erwartet.

Vom Marktwert Solar wird noch eine Pauschale abgezogen, die bei den Netzbetreibern die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms decken soll. Die Pauschale beträgt im Jahr 2021 pro Kilowattstunde 0,4 Cent und wird ab 2022 von den Netzbetreibern aus den tatsächlich anfallenden Kosten ermittelt. Nutzen Sie als Anlagenbetreiber ein intelligentes Messsystem (iMSys), halbiert sich diese Kostenpauschale.

Bleibt die Anlage so angeschlossen, dass der gesamte Solarstrom ins Netz fließt, erhalten Sie die Anschlussvergütung für die gesamte erzeugte Strommenge. Diese Volleinspeisung ist bei alten Photovoltaikanlagen die Regel, die bis zum Jahr 2008 in Betrieb gegangen sind. Stellen Sie die Anlage auf Eigenversorgung um, erhalten Sie die Anschlussvergütung für den Überschussstrom, den Sie ins Stromnetz einspeisen.

Diese Regelung gilt laut aktuellem EEG nur bis Ende 2027. Bis dahin haben Sie als Betreiber einer ausgeförderten Anlage und die Solarbranche insgesamt Zeit, nachhaltigere Lösungen für den Weiterbetrieb Ihrer Ü20-PV-Anlage zu finden.

 

 

Rechenbeispiel 1: Volleinspeisung (Abschätzung)

 

Ü20 Anlage

2 kWp

Anlagenertrag

850 kWh pro kWp

Erzeugung / Volleinspeisung

1.700 kWh

Anschlussvergütung nach EEG (Schätzung)

0,15 €/kWh

Anlagencheck

300 €

Weiterbetriebsperspektive

10 Jahre

 

Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)

 

Einnahmen

 

Anschlussvergütung / Volleinspeisung

255 € 

Ausgaben

 

jährl. Anteil Anlagencheck (300 Euro verteilt auf 10 Jahre)

30 €

laufende Betriebskosten

110 €

Summe

140 €

Verlust

- 115 €

Wie das Rechenbeispiel zeigt, können Sie mit der Volleinspeisung finanziell ein leichtes Plus erreichen, wenn Sie durchschnittliche Betriebskosten berücksichtigen und keine kostspieligen Reparaturen an der Anlage anfallen.

Hausdach mit alten Solarmodulenalte Photovoltaikanlage

Nach 20 Jahren sollte die Photovoltaikanlage einem gründlichen Check unterzogen werden. Dabei ist auch zu prüfen ob die Solarmodule noch intakt und ausreichend leistungsfähig sind und trotz Mängeln, wie im Bild zu erkennen, sicher weiterbetrieben werden können. Foto: Thomas Seltmann / Verbraucherzentrale NRW

Zeit für Anlagencheck nutzen

Möchten Sie Ihre Ü20-Anlage weiter betreiben und wurde diese schon länger nicht mehr sicherheitstechnisch überprüft, ist es jetzt höchste Zeit dafür. Das Ergebnis sollte Antworten auf folgende Fragen liefern:

  • Wie sicher und leistungsfähig ist Ihre Photovoltaikanlage tatsächlich noch?
  • Lohnt es sich, den Solarstrom voll einzuspeisen oder die Anlage auf Eigenversorgung umzurüsten?
  • Oder ist es besser, die alte Anlage durch eine neue zu ersetzen, für die Sie dann wieder EEG-Förderung in Anspruch nehmen können?

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage sind Sie für die Sicherheit und den Schutz vor Gefahren durch diese Anlage verantwortlich. Um im Schadensfall nicht für Versäumnisse belangt zu werden, muss eine Fachperson in bestimmten Zeitabständen dokumentieren, dass die Photovoltaikanlage kontrolliert und geprüft wurde.

Die Wartezeiten im PV-Handwerk sind unter Umständen lang. Wir empfehlen Ihnen, den Anlagencheck bald zu beauftragen. Wird die Anlage fachkundig und umfassend überprüft, sollten Sie mit Kosten von etwa 250–300 Euro rechnen. Analog zur regelmäßigen Hauptuntersuchung beim Auto sollte Ihnen das die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihrer PV-Anlage wert sein.

Eintragung und Änderungen im Marktstammdatenregister dokumentieren

  • Bis zum 31. Januar 2021 mussten Sie Ihre Anlage noch ins Marktstammdatenregister eintragen. Sollten Sie diese Eintragung noch nicht vorgenommen haben, holen Sie die umgehend nach. Diese Pflicht gilt für alle PV-Anlagen – also auch wenn Sie keine EEG-Vergütung mehr erhalten.
  • Eintragen müssen sie auch künftig technische Änderungen an der Anlage, einen Betreiberwechsel, den Wechsel der Einspeiseart, sprich den Wechsel von Voll- zur Überschusseinspeisung und die Stilllegung.

Ist es sinnvoll, auf Eigenverbrauch umzustellen?

Der Reiz des Eigenverbrauchs liegt darin, dass Sie weniger vom teuren Strom aus dem Netz beziehen müssen und so einen Teil Ihrer bisherigen Stromkosten einsparen. Jede erzeugte Kilowattstunde (kWh), die Sie im Haushalt selbst verbrauchen, kostet Sie bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Ü20-Anlage zunächst nur die Ausgaben für den laufenden Anlagenbetrieb: hauptsächlich für Checks, Wartung, Reparaturen, Reinigung und Zählerkosten.

Aktuelle ausführliche Informationen und Tipps rund um den Betrieb einer Photovoltaikanlage finden Sie auch im neuen "Ratgeber Photovoltaik" der Verbraucherzentrale.

Die Versicherung Ihrer Photovoltaikanlage sollte immer geklärt sein: Melden Sie die Anlage immer bei Ihrer Gebäudeversicherung und bei Ihrer Privathaftpflicht oder Gebäudehaftpflichtversicherung an. Dort können Sie in der Regel die Anlage und das von ihr ausgehende Risiko für wenige Euro oder sogar kostenlos mitversichern lassen. Falls Sie für ihre alte Photovoltaikanlage noch eine spezielle Elektronikversicherung (Photovoltaikversicherung) haben, zahlen Sie dafür jährlich einen vergleichsweise hohen Beitrag. Nach Ablauf der EEG-Vergütung ist das meist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Kündigen können Sie die Spezialversicherung in der Regel jährlich.

Kosten für Umstellung auf Eigenverbrauch einkalkulieren

Alte Photovoltaikanlagen speisen den Solarstrom in der Regel vollständig ein. Damit Sie den Solarstrom künftig vorrangig selbst verbrauchen können, muss die Photovoltaikanlage im Zählerschrank umgeklemmt werden, so dass der Solarstrom direkt in die Stromkreise des Hauses fließen kann. Die elektrotechnischen Arbeiten müssen durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden und kosten im einfachsten Fall ab 200 Euro. Ist die Umstellung mit größerem Modernisierungsaufwand an der Elektroinstallation verbunden, kann es auch deutlich teurer werden. Mit dem Einbau eines Batteriespeichers und eines dabei meist nötigen, neuen Zählerschranks können die Kosten (ohne den Batteriespeicher selbst) bis auf 2.000 Euro steigen.

Bevor Sie Ihre Anlage umrüsten lassen, informieren Sie sich über Zuschüsse zur Umstellung. Einige Kommunen bieten Unterstützungen für den Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen an.

Auf Eigenverbrauch umzustellen, kann sich lohnen

Das EEG sieht vor, dass Betreiber von Ü20-Anlagen auf Eigenverbrauch umstellen können und für den überschüssigen, ins Netz eingespeisten Strom ebenfalls die Anschlussvergütung (Marktwert Solar abzüglich Kostenpauschale, siehe oben) erhalten. Die dadurch eingesparten Stromkosten ermöglichen es zusammen mit der Überschussvergütung, auch kleine Photovoltaikanlagen wirtschaftlich weiter zu betreiben, wie unsere Rechenbeispiele zeigen.

Hierbei wird unterstellt, dass Sie die Anlage zehn Jahre lang nach bestandenem Anlagencheck weiterbetreiben und sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in dieser Zeit nicht verschlechtern, also beispielsweise keine Nachrüstpflicht für intelligente Messsysteme („Smart Meter“) eingeführt wird. Außerdem sollte die Umstellung nicht mit grundsätzlichen Modernisierungen der Elektroinstallation, wie beispielsweise des Zählerschranks verbunden sein. Dies würde den Weiterbetrieb kleiner Ü20-PV-Anlagen meist unwirtschaftlich machen.

Entscheidend ist hier nicht ein prozentual, sondern ein in Kilowattstunden (kWh) hoher eigener Verbrauch des erzeugten Solarstroms. Multipliziert mit dem Arbeitspreis für Strom, errechnen sich so die einsparbaren Stromkosten. Je größer die installierte Leistung der Ü20-Anlage und je höher ein sinnvoll benötigter Stromverbrauch sind, desto besser. Der Eigenverbrauch ergibt sich übrigens immer individuell aus dem Zusammenspiel von Anlagengröße, Stromverbrauch und Nutzerverhalten.

 

Rechenbeispiel 1 (Abschätzung)

 

Ü20 Anlage

2 kWp

Anlagenertrag

850 kWh pro kWp

Erzeugung

1.700 kWh

Eigenverbrauch prozentual

40 %

Eigenverbrauch absolut

680 kWh

Überschusseinspeisung

1.020 kWh

Stromverbrauch

3.000 kWh

Arbeitspreis

0,40 €/kWh

Anschlussvergütung nach EEG (Schätzung)

0,15 €/kWh

Anlagencheck

300 €

Umrüstung auf Eigenverbrauch

200 €

Weiterbetriebsperspektive

10 Jahre

 

Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)

 

Einnahmen

 

Ersparnis Eigenverbrauch

272 €

Überschussvergütung

153 € 

Summe

425 €

Ausgaben

 

jährl. Anteil Anlagencheck (300 Euro verteilt auf 10 Jahre)

30 €

jährl. Anteil Umstellung (200 Euro verteilt auf 10 Jahre

20 €

laufende Betriebskosten

110 €

Summe

160 €

Überschuss

265 €

 

Rechenbeispiel 2 (Abschätzung)

 

Ü20 Anlage

5 kWp

Anlagenertrag

850 kWh pro kWp

Erzeugung

4.250 kWh

Eigenverbrauch prozentual

20 %

Eigenverbrauch absolut

850 kWh

Überschusseinspeisung

3.400 kWh

Stromverbrauch

3.000 kWh

Arbeitspreis

0,40 €/kWh

Anschlussvergütung nach EEG (Schätzung)

0,15 €/kWh

Anlagencheck

300 €

Umrüstung auf Eigenverbrauch

200 €

Weiterbetriebsperspektive

10 Jahre

 

Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)

 

Einnahmen

 

Ersparnis Eigenverbrauch

340 €

Überschussvergütung

510 €

Summe

850 €

Ausgaben

 

jährl. Anteil Anlagencheck

30 €

jährl. Anteil Umstellung

20 €

laufende Betriebskosten

140 €

Summe

190 €

Überschuss

660 €

Möglicherweise spielen wirtschaftliche Aspekte auch nicht immer die ausschlaggebende Rolle. Wenn Ihnen Klimaschutz und Energiewende wichtig sind, "darf" die Anlage auch einfach nur sauberen Strom erzeugen.

Eigenverbrauch steigern, zusätzliche Nutzungen für Solarstrom einbeziehen

Kleine Schritte auf dem Weg mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen, können Sie gehen, indem Sie Ihr Verhalten ändern. Dazu zählt beispielsweise, die Wasch- oder Spülmaschine tagsüber bei Sonnenschein laufen zu lassen.

Den Eigenverbrauch an Solarstrom können Sie auch erhöhen, indem Sie weitere Anwendungsbereiche Ihres Haushalts elektrifizieren. Technisch sinnvoll und wirtschaftlich attraktiv kann es bei zentraler Warmwasserbereitung sein, einen PV-Heizstab einzusetzen. Sofern sich der vorhandene Warmwasserspeicher nachrüsten lässt, lohnt es sich, über einen Heizstab nachzudenken.

Sie sparen damit Gas oder Öl ein und reduzieren Kosten für diese fossilen Energien. Unter Umständen können Sie im Sommer Ihre Heizung abstellen und schonen dadurch Brenner, Umwälzpumpe und Gebläse. Es kommt zu geringerem Verschleiß.

Große Schritte zur Erhöhung des Eigenverbrauchs gehen Sie mit einem Elektroauto oder Batteriespeicher. Beide Möglichkeiten setzen allerdings größere Investitionen voraus. Ob sich das für Sie lohnt, hängt auch von Ihren individuellen Präferenzen ab. Beim Batteriespeicher ist derzeit wahrscheinlich, dass er sich innerhalb seiner Lebensdauer amortisiert.

Eigenverbrauch wird nicht mit EEG-Umlage belastet

Anders als früher, müssen Sie für auf Eigenverbrauch umgerüstete Ü20-Anlagen keine EEG-Umlage für den selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom zahlen. In diesen Fällen ist auch kein zusätzlicher Erzeugungszähler notwendig.

Kombi-Stromtarife für Ü20-Betreiber und Stromclouds

Einige wenige Stromversorger bieten für Sie als Betreiber einer ausgeförderten Photovoltaikanlage Stromtarife an, die eine Vergütung für den Strom aus der alten Anlage beinhalten. Bei manchen Angeboten werden höhere Vergütungen als der Marktwert Solar bezahlt. Ob das jeweilige Angebot für Sie Vorteile bietet und finanziell attraktiv ist, sollten Sie im Einzelfall prüfen und nachrechnen. Das gleiche gilt für Stromclouds, die häufig angeboten werden, wenn Sie einen Batteriespeicher kaufen.

Solche Angebote können manchen Anlagenbetreibern den Weiterbetrieb der Ü20-Anlage erleichtern, schaffen dann aber eine neue Abhängigkeit vom jeweiligen Anbieter. Bei dem ein oder anderen Angebot müssen die bisherigen Zähler durch eine aufwändigere Messtechnik ersetzt werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Einige Anbieter arbeiten bundesweit, einige regional.

Die Altanlage durch eine neue ersetzen?

Falls Sie die Altanlage aus technischen Gründen nicht weiterbetreiben können oder es nicht sinnvoll ist, überlegen Sie, diese durch eine neue, deutlich leistungsstärkere PV-Anlage zu ersetzen. Neue Solarmodule gewinnen auf der gleichen Fläche bis zu doppelt so viel Strom wie die alten. Das ist vor allen Dingen dann lohnenswert, wenn Sie viel Strom verbrauchen oder Ihre Dachfläche groß ist. Auch wenn die Photovoltaikanlage deutlich an Leistung eingebüßt hat oder kostspielige Reparaturen anstehen, kann es sinnvoll sein, die Altanlage zu tauschen.

Sie erhalten nach einem Tausch die EEG-Einspeisevergütung, die in dem Monat gültig ist, in dem Sie die neue Anlage in Betrieb nehmen, wiederum für 21 Kalenderjahre. Sie liegt mit dem EEG 2023 bei rund 13 Cent/kWh (bei Einspeisung des gesamten Solarstroms) bzw. bei 8,2 Cent/kWh (bei Teileinspeisung und Eigenverbrauch). Da die Anlagenpreise in den vergangenen 20 Jahren um mehr als 80 Prozent gesunken sind, ist es inzwischen erschwinglich und auch wirtschaftlich sinnvoll, die vorhandene Dachfläche voll zu belegen. Eine Orientierungshilfe zu Anlagenpreisen gibt Ihnen unser Preisindex.

Funktionstüchtige Altmodule können Sie beispielsweise im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil für "Inselanlagen" verwenden oder Entwicklungshilfeprojekten zur Verfügung stellen. Es gibt auch immer wieder andere Betreiber, die froh sind, wenn sie solche Altmodule angeboten bekommen, um sie gegen defekte Solarmodule auszutauschen.

Checkliste Was tun mit der Ü20-Photovoltaikanlage?

Wollen Sie Ihre Anlage über das Förderende hinaus weiterlaufen lassen, sollten Sie zuerst einen technischen Anlagencheck beauftragen. Wenn dieser zeigt, dass die Anlage weiterhin sicher und leistungsfähig ist:

  1. Prüfen Sie, ob es sich lohnt, den Strom weiterhin ins Netz einzuspeisen oder ihn nach einer Umstellung auf Eigenverbrauch teilweise selbst im Haushalt zu nutzen.
  2. Informieren Sie sich, ob ihr Netzbetreiber, der lokale Energieversorger oder ein überregionaler Anbieter für Ihre Anlage einen lohnenden Ü20-Stromtarif anbietet, um die Anlage weiter zu betreiben, und rechnen Sie genau nach, welche Kosten und Vorteile damit verbunden sind.
  3. Denken Sie bitte daran, dass auch für Ü20 PV-Anlagen Fristen gelten, insbesondere die Meldung im Marktstammdatenregister und die Meldung von Energiemengen (Einspeisung und Eigenverbrauch) am Jahresanfang.
  4. Fühlen Sie sich nicht unter Druck gesetzt: Wenn Sie nichts tun, bleibt es laut EEG bei der Volleinspeisung und Sie erhalten weiter eine Vergütung. Sie können also in aller Ruhe Ihre Optionen prüfen und umsetzen, sobald es sinnvoll erscheint.

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