Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Altenburger Land: Anmeldung ab sofort möglich

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will mit einer Musterklage vor dem Thüringer Oberlandesgericht feststellen lassen, dass die Sparkasse Altenburger Land Sparverträge des Typs „S-Vermögensplan“ unrechtmäßig gekündigt und unwirksame Zinsklauseln verwendet hat. Betroffene können sich ab sofort kostenlos ins Klageregister eintragen.
Sparkasse-Filiale.
  • vzbv verklagt Sparkasse Altenburger Land wegen unzulässiger Kündigungen und unwirksamer Zinsklauseln
  • Verbraucher:innen können sich der Klage kostenlos anschließen
  • Kund:innen der Sparkasse Altenburger Land können im Klage-Check prüfen, ob ihr Fall zur Klage passt
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Rund 6.000 Verbraucher:innen mit unbefristeten Verträgen kündigte die Sparkasse im Jahr 2020. Bei Vertragsabschluss hatte die Sparkasse vor allem für treue Sparende attraktive Prämien in Aussicht gestellt. Betroffene können sich ab sofort kostenlos der Musterfeststellungsklage anschließen.

„Für die Kündigungen der rund 6.000 Sparverträge gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Sparkasse Altenburger Land hat tausenden Sparenden zu Unrecht Prämienzahlungen vorenthalten“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv. „Wenn sich die Betroffenen der Musterfeststellungsklage anschließen, können sie sich gegen das Vorgehen der Sparkasse Altenburger Land wehren, ohne selbst klagen zu müssen.“

Sparende um Prämienzahlungen gebracht

Die Sparkasse hat unklare und damit unwirksame Klauseln zur Zinsanpassung verwendet. Der vzbv geht davon aus, dass sie den Betroffenen so zu wenig Zinsen gezahlt hat und sie diese neu berechnen muss.

Mit den Kündigungen hindert die Sparkasse die Sparenden zudem daran, die höchste Prämienstufe zu erreichen. Diese Zuzahlungen der Sparkasse steigen mit/bei zunehmender Sparleistung und wären vor allem für langfristig Sparernde attraktiv gewesen.

Angebote für Betroffene

Mithilfe des Klage-Checks der Verbraucherzentrale finden Betroffene heraus, ob ihr Fall zur Klage passt und erhalten weitere Hinweise sowie einen Mustertext für die Anmeldung.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage gegen die Sparkasse Altenburger Land erhalten Verbraucher:innen auf der Internetseite des vzbv. Sie können sich auch zu einem News-Alert anmelden. Der vzbv informiert sie dann per E-Mail bei Neuigkeiten zum Verfahren.

Bei Fragen darüber hinaus können Verbraucher:innen die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Thüringen in Altenburg oder Gera nutzen. Einen Termin erhalten Sie unter Tel. 0365 8310110. Das Team vor Ort unterstützt Betroffene insbesondere auch bei der Eintragung ins Klageregister. Weitere Informationen zu den Klagen bündelt eine Themenseite des vzbv.

AGBs für das Buchen von Beratungsterminen über Terminland

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Buchung einer kostenpflichtigen Beratung bei der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. über den Anbieter Terminland gelten.
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