Neue Masche, alte Abzocke: Nach Inkassoschreiben wegen ausstehender Zahlungen an 1N Telecom flattern Verbraucher:innen in Thüringen jetzt wieder Briefe ins Haus. 200 oder 250 Euro sollen Betroffene zahlen, dann seien alle bestehenden Schadensersatzforderungen nichtig – so das Vergleichsangebot der TPI Investment GmbH. Um den Druck zu erhöhen, ist die Kopie eines Urteils beigelegt, die das Bestehen der Zahlungsansprüche untermauern soll. Werde der Vergleich nicht binnen weniger Tage angenommen, drohen erhebliche weitere Forderungen oder gar die Zwangsvollstreckung, droht die TPI Investment GmbH in dem Schreiben.
Abtretungsurkunde von TPI Investment GmbH anfordern
„Lassen Sie sich von diesem Schreiben und auch vom Verweis auf das Urteil nicht irritieren und zahlen Sie auf keinen Fall. Es ist völlig unklar, in welchem Zusammenhang diese Gerichtsentscheidung tatsächlich ergangen ist“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Zuletzt hatte die TPI Investment GmbH im Auftrag von 1N Telecom Briefe wegen angebliche ausstehender Forderungen verschickt. Die TPI Investment GmbH müsse jedoch erst nachweisen, dass sie tatsächlich die Forderung von 1N Telecom übernommen habe, so die Verbraucherzentrale. Betroffene sollten das Unternehmen schriftlich dazu auffordern, dies mit einer gültigen Abtretungsurkunde nachzuweisen. Ein passender Musterbrief steht auf der Website der Verbraucherzentrale Thüringen bereit.
Trotzdem gilt: Auch wer nie einen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen hat, sollte die Forderungen von 1N Telecom und TPI Investment GmbH schriftlich bestreiten – am besten per Einschreiben.
Wer unsicher über das weitere Vorgehen ist oder möglicherweise doch einen Vertrag abgeschlossen hat, kann sich bei der Verbraucherzentrale Thüringen individuell beraten lassen. Ein Termin kann unter Tel. (0361) 555 14 0 oder online vereinbart werden.