Betrugsversuche bei Booking.com

Pressemitteilung vom
Nach einer Hotelbuchung über Booking.com meldet sich das Hotel und bittet darum, die Kreditkartendaten auf einer anderen Internetseite erneut einzugeben. Doch Vorsicht: Die Nachricht kommt nicht vom Hotel, sondern von Betrügern. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie Sie die Masche erkennen und sich schützen können.
Eine Frau schaut misstrauisch auf einen Laptop-Bildschirm.
Off

Wer eine Unterkunft über eine Buchungsplattform bucht, sollte die Bezahlung nur über diese Webseite abwickeln. Dieser Tipp gilt grundsätzlich bei der Nutzung von Plattformen, um sich vor Betrug zu schützen. Was aber, wenn betrügerische Nachrichten genau über das Portal kommen und man zunächst gar nicht erkennt, dass nicht der Anbieter der Unterkunft, sondern Kriminelle dahinter stecken?

„Die Betroffenen werden in der Booking-App oder über deren Nachrichtenportal scheinbar vom gebuchten Hotel angeschrieben. Sie sollen über einen Link ihre Kreditkarte verifizieren. Andernfalls müsse die Buchung storniert werden“, berichtet Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Manchmal erhalten die Betroffenen auch eine E-Mail von der tatsächlichen Booking-E-Mail-Adresse. Der Buchungszeitraum und sogar die Buchungsnummer stimmen in allen Fällen. „Wer auf den Link klickt, wird auf eine fremde Internetseite geleitet und soll dort seine Kreditkartendaten angeben“, so Ralf Reichertz.

Wie kommen die Kriminellen ins Buchungssystem?

Laut Booking.com gibt es kein Sicherheitsleck in ihrem System, über das Kundendaten abfließen. Offenbar wurden einige Partnerhotels mit einer Schadsoftware angegriffen und so die hoteleigenen Zugangsdaten zum Buchungsportal entwendet. Auf diese Weise haben die Kriminellen nicht nur Zugriff auf die echten Buchungsdaten, sondern können auch vertrauenswürdig aussehende Nachrichten im Namen von Booking.com versenden.

So können Sie sich schützen

„Nutzen Sie am besten die Option ‚Zahlung in der Unterkunft‘, sofern diese angeboten wird. Nutzen Sie ausschließlich die Zahlungsmöglichkeiten innerhalb der Buchungsplattform. Wenn Sie nach der Buchung eine Meldung erhalten, dass etwas nicht funktioniert hat, wenden Sie sich am besten direkt telefonisch an die gebuchte Unterkunft“, sagt Ralf Reichertz.

Auch ein Blick in das eigene Benutzerkonto auf der Buchungsplattform verrät, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Auf keinen Fall sollte man auf Links in E-Mails, Chatnachrichten oder ähnlichem klicken.

„Generell gilt: Seien Sie misstrauisch, wenn es um Kreditkartendaten und andere sensible Informationen geht, und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen“, rät Verbraucherschützer Reichertz.

Und was tun, wenn man seine Kreditkartendaten auf einer fremden Internetseite eingegeben hat?

„Setzen Sie sich sofort mit Ihrer Bank in Verbindung. Möglicherweise kann sie das abgebuchte Geld zurückholen. In jedem Fall sollten Sie Ihre Kreditkarte sperren lassen und Anzeige bei der Polizei erstatten“, rät Ralf Reichertz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.