Lust auf einen spannenden Job? Wir suchen eine:n Social-Media-Redakteur:in (m/w/d) in Vollzeit! 

Sparkassenkunden sollen sich an Schlichtungsstelle wenden

Nach der Kündigung ihrer Prämiensparverträge durch die Sparkasse Unstrut-Hainich hatten viele Kund:innen Widerspruch eingelegt. Sie folgten damit dem Rat der Verbraucherzentrale Thüringen. Jetzt wies die Sparkasse in einem Schreiben die Widersprüche zurück. Die Verbraucherzentrale ermutigt Betroffene, sich damit nicht abzufinden, sondern sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden.
Ein Gebäude mit einem Sparkassen-Logo.
Off

Die Kündigungen der Prämiensparverträge durch die Sparkasse Unstrut-Hainich sind unrechtmäßig, so die Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen. Auf Anraten der Verbraucherschützer hatten viele Sparkassenkund:innen der Kündigung widersprochen.

Diesen Widerspruch schmetterte die Sparkasse jetzt ab. In ihrem Schreiben argumentierte sie, dass ihre Kündigungen rechtmäßig und ein anderslautendes Urteil des Bundesgerichtshofes von 2019 nicht auf ihre Verträge anwendbar sei. Der BGH hatte geurteilt, dass Kündigungen von Prämiensparverträgen so lange nicht möglich seien, wie noch nicht alle vereinbarten Prämien ausgezahlt worden sind.

„Sparkassenkunden sollten die Ablehnung nicht einfach so hinnehmen, sondern sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wenden. Diese hat in vielen Kündigungsfällen vergleichbarer Prämiensparverträge grundsätzlich positiv zugunsten der Sparenden entschieden“, sagt Andreas Behn, Referent Versicherungen und Finanzen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Auch nach unserer Auffassung bleibt die Kündigung unrechtmäßig, weil bei keinem der uns bekannten Verträge alle vereinbarten Prämien ausgezahlt wurden.“

Das können Verbraucher:innen jetzt tun

  • Wenden Sie sich an den Ombudsmann der Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes oder an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen. Den Kontakt der Schlichtungsstelle finden Sie im Antwortschreiben der Sparkasse oder unter http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle.
  • Sparkassenkund:innen mit einer Rechtsschutzversicherung, die Aussicht auf eine Deckungszusage haben und deren Selbstbeteiligung niedrig ist, können auch eine Klage gegen die Kündigung prüfen.

 

Bei weiteren Fragen zum Thema können sich Verbraucher:innen direkt an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Mühlhausen, Brückenstraße 23, oder in Leinefelde, Jahnstraße 12, wenden. Eine Beratung ist nur nach Terminvereinbarung unter Tel. (0361) 555 14 0 möglich.  

Weitere Informationen online

Zu den Kündigungen von Alt-Verträgen und den Argumentationen der Finanzinstitute informiert der Artikel "Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist".

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.