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Wärmepumpen im Altbau: Fünf Behauptungen und ihr Wahrheitsgehalt

Pressemitteilung vom
Über Wärmepumpen kursieren viele Meinungen und auch Vorurteile. Doch welche Aussagen sind richtig und welche falsch? Oder kommt es doch immer auf den Einzelfall an? Die Verbraucherzentrale Thüringen klärt über die häufigsten Missverständnisse rund um Wärmepumpen auf.
Ein Techniker arbeitet an der Außeneinheit einer Klimaanlage oder Wärmepumpe.
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Aussage 1: Wärmepumpen eignen sich für jeden Altbau.

„Die pauschale Annahme, dass die Wärmepumpe für jedes Gebäude passt, ist falsch“, erklärt Steffen Lier, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. „Grundsätzlich lässt sich ein Altbau zwar mit einer richtig dimensionierten Wärmepumpe beheizen. Ob man damit aber einen unsanierten Altbau in jedem Fall wirtschaftlich beheizen kann, ist fraglich.“ 

Um den Stromverbrauch einer Wärmepumpe in Grenzen zu halten, sollten daher zunächst Optimierungspotenziale ermittelt werden. „Das kann zum Beispiel die Dämmung der Kellerdecke oder der Austausch einzelner Heizkörper sein. Es muss nicht gleich eine Komplettsanierung sein, auch kostengünstige Maßnahmen können bereits Einfluss auf eine effiziente Betriebsweise haben“, so der Experte.

Aussage 2: Eine Photovoltaikanlage deckt etwa 30 Prozent des jährlichen Strombedarfs einer Wärmepumpe.

„Es ist grundsätzlich richtig, dass durch die Kombination von Wärmepumpe und PV-Anlage ein Teil des Strombedarfs gedeckt werden kann“, sagt Steffen Lier. Allerdings verbraucht die Wärmepumpe vor allem im Winter Strom, während die PV-Anlage in dieser Jahreszeit kaum Strom produziert. 

Generell gilt: Ungefähr 20 bis 33 Prozent des Jahresstrombedarfs eines Haushalts für Haushalts- und Heizstrom kann ohne Batteriespeicher durch eine PV-Anlage selbst erzeugt werden. Welchen Anteil am Wärmepumpen-Strom die Solaranlage genau abdecken kann, hängt von vielen Punkten ab und muss im Einzelfall berechnet werden. 

Aussage 3: Auch mit einer Wärmepumpe können alte Heizkörper weiter genutzt werden.

„Diese Behauptung ist nicht immer richtig“, so Steffen Lier. Ein wichtiges Kriterium für wirtschaftliches Heizen ist - neben dem Dämmstandard des Gebäudes - die Vorlauftemperatur, die der Heizkörper benötigt, um den Raum zu erwärmen. Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto effizienter und stromsparender arbeitet eine Wärmepumpe. 

Besonders geeignet sind groß dimensionierte Heizkörper oder eine Fußbodenheizung. „Da ältere Heizkörper oft überdimensioniert sind, muss in vielen Gebäuden kein einziger Heizkörper ausgetauscht werden. Das hängt von der Heizlast-Berechnung ab“, erklärt der Experte. Dies sollte im Zuge der Berechnung des hydraulischen Abgleichs erfolgen, der Voraussetzung für die Förderung ist. 

Aussage 4: Bis zu 70 Prozent der Kosten einer Wärmepumpe werden vom Staat gefördert. 

„Generell erhalten alle Antragsteller eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Dazu können mehrere Boni kommen, für die bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen“, weiß Steffen Lier. 

So ist ein Effizienzbonus von 5 Prozent möglich, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel in der Wärmepumpe eingesetzt wird. Selbstnutzende Eigentümer:innen können einen Klimageschwindigkeits-Bonus bekommen, wenn Sie eine alte, aber funktionstüchtige Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen. Bis Ende 2028 beträgt dieser Bonus maximal 20 Prozent, danach sinkt er schrittweise. 2037 entfällt dieser Bonus ganz. 

Ein zusätzlicher Einkommens-Bonus wird selbstnutzenden Eigentümer:innen gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Die genannten Fördersätze sind bis zu einer Gesamtförderung von 70 Prozent kombinierbar. Gut zu wissen: Die Höhe der förderfähigen Investitionskosten ist begrenzt und hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab. 

Aussage 5: Mit einer modernen Wärmepumpe werden die aktuellen gesetzlichen Vorgaben auch in Bestandsgebäuden problemlos erfüllt.

„Wärmepumpen werden mit Strom betrieben und gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz als Wärmeerzeuger, die vollständig erneuerbare Energien nutzen. Das gilt auch dann, wenn der Strom nicht zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt“, so Energieberater Lier. Wird ein Gebäude ausschließlich mit einer Wärmepumpe beheizt, sind die gesetzlichen Anforderungen also erfüllt.

Weitere Fragen zum Einsatz von Wärmepumpen sowie zum Thema Heizungstausch beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

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