Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Photovoltaik: Neue Vergütungssätze ab dem 1. August

Pressemitteilung vom
Am 1. August 2024 treten neue Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen in Kraft. Die Änderung betrifft nur Anlagen, die ab August in Betrieb genommen werden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, wie viel Geld Hauseigentümer:innen jetzt für ihren selbst produzierten Solarstrom bekommen.
Photovoltaik-Module auf einem schrägen Hausdach.
Off

Die neuen Vergütungssätze gelten ausschließlich für Neuanlagen, die ab dem 1. August 2024 in Betrieb gehen. „Anlagen, die bereits vorher installiert wurden, behalten ihre ursprünglichen Vergütungssätze über den gesamten Vergütungszeitraum von 20 Jahren“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. 

Die Anpassungen erfolgen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023, das eine halbjährliche Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorsieht. Die genaue Höhe der Vergütung hängt davon ab, ob die PV-Anlage vorrangig der Eigenversorgung dient oder ob der gesamte Ertrag ins Stromnetz eingespeist wird. 

Variante 1: Der Strom wird überwiegend selbst verbraucht

In den meisten Fällen ist die Eigenversorgung die wirtschaftlichste Variante. Der erzeugte Strom wird so weit wie möglich im Haus selbst verbraucht und die Stromrechnung entsprechend reduziert. Nur der nicht verbrauchte Strom wird ins Netz eingespeist. Dieser wird ab dem 1. August für Anlagen bis 10 kWp mit 8,03 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Bisher waren es 8,11 Cent. 

„Etwas komplizierter ist es bei größeren Anlagen bis 40 kWp. Hier gibt es für den Anteil bis 10 kWp ebenfalls 8,03 Cent und für den Anteil über 10 kWp bis 40 kWp 6,95 Cent pro Kilowattstunde. Je nach Größe der Anlage muss also ein Mischpreis berechnet werden“, sagt Ramona Ballod. 

Variante 2: Der Strom wird komplett eingespeist  

Volleinspeiseanlagen erhalten eine höhere Vergütung als Anlagen zur Eigenversorgung. Diese beträgt ab dem 1. August bis 10 kWp 12,73 Cent pro Kilowattstunde statt bisher 12,87 Cent. Auch hier gibt es zwei unterschiedliche Vergütungssätze, abhängig von der Anlagengröße. Für den Anteil über 10 kWp bis 40 kWp gibt es neu 10,68 Cent pro Kilowattstunde. 

Wer über die Investition in eine Photovoltaikanlage nachdenkt, kann sich von der Energieberatung der Verbraucherzentrale unterstützen lassen. Die Beratung bietet eine umfassende Analyse der Ist-Situation zu Hause und gibt unabhängige, produktneutrale Empfehlungen, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Expert:innen prüfen die Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit der Anlage. Die Verbraucherzentrale hilft auch bei der Bewertung von Angeboten. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann telefonisch unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance insolvent: Das müssen Sie dazu wissen

Die Element Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Im Laufe des Monats Februar wird mit der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens gerechnet. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.