Eine Photovoltaikanlage ist kein Notstromaggregat

Pressemitteilung vom
Viele Eigenheimbesitzer:innen überlegen, ihre neue Photovoltaikanlage mit einem Batteriespeicher auszustatten. Damit verbindet sich die Erwartung, bei einem vorübergehenden Netzausfall weiterhin Strom aus der eigenen Anlage beziehen zu können. Herkömmliche PV-Anlagen sind jedoch nicht als Not- oder Ersatzstromanlagen konzipiert, warnt die Verbraucherzentrale Thüringen.
Ein Mann baut an einer Photovoltaikanlage.
Off
Photovoltaikanlagen sind mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden, in das sie überschüssige Energie einspeisen können. Fällt das Netz aus, schaltet sich die Anlage sofort ab. „Wenn Sie einen Batteriespeicher als Notstromanlage nutzen wollen, müssen Sie diese Funktion ausdrücklich beauftragen. Dies kann eine Notstromsteckdose am Speicher oder das automatische Umschalten auf Ersatzstrombetrieb sein. Diese Funktionen gibt es bei einigen Anbietern gegen Aufpreis”, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
 
Die Notstromversorgung ist zeitlich begrenzt. Die Erwartungen sind meist höher als die tatsächlichen technischen Möglichkeiten der Anlage. „Bevor Sie sich für eine solche Lösung entscheiden, sollten Sie realistisch einschätzen, wie sehr Sie persönlich von einem Stromausfall betroffen wären”, so die Expertin. 
 
Laut Bundesnetzagentur mussten Haushalte in Deutschland im Jahr 2021 durchschnittlich 12,7 Minuten ohne Strom auskommen. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor.
 
Bei einem längeren Stromausfall von mehr als einem Tag würde auch ein größerer Batteriespeicher nicht ausreichen. Dann hilft nur eine PV-Anlage mit einem Speicher, der auch ohne Netzstrom geladen werden kann, wenn die Anlage auf dem Dach Strom liefert. „Dazu müssen Wechselrichter und Batteriespeicher miteinander kommunizieren. Sprechen Sie mit Ihrem Elektroinstallateur, welches System für Sie sinnvoll ist und was es kostet“, empfiehlt Ballod.
 
Unabhängig von einer Not- oder Ersatzstromfunktion gilt: Soll eine bestehende Photovoltaikanlage mit einem Batteriespeicher nachgerüstet werden, sollten die Speicherkosten verschiedener Anbieter verglichen werden. 
 
„Das Preisniveau ist derzeit sehr hoch. Ein Speicher erhöht zwar die Unabhängigkeit, eine Eigenverbrauchsquote von mehr als 70 Prozent ist aber nicht realistisch. Im Winter muss immer noch Strom aus dem Netz bezogen werden“, so Ballod. Kosten und Nutzen müssen also gegeneinander abgewogen werden, gegebenenfalls lohnt sich eine spätere Anschaffung.
 
Weitere Fragen zum Thema Photovoltaik und zur Nutzung erneuerbarer Energien allgemein beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen gerne in einem persönlichen Gespräch. Ein Termin kann unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 – 809 802 400 vereinbart werden.
 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.