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Kein Geld wegwerfen: Pfand für Milchgetränke ab 2024

Stand:
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Verbraucher:innen aufpassen, dass sie nicht versehentlich 25 Cent in den Gelben Sack werfen. Waren Milch und Milchmischgetränke in Einwegflaschen bisher pfandfrei, wurde die Pfandpflicht zum Jahresbeginn auf diese Produktgruppe ausgeweitet. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, welche Getränke und Verpackungsformen von der Änderung betroffen sind.
Eine Hand schiebt eine Flasche in einen Leergutautomaten.
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Für alle Getränke in Einweg-Kunststoffflaschen und -dosen müssen Verbraucher:innen ab diesem Jahr 25 Cent Pfand bezahlen. Die Pfandpflicht wird damit auf Milch und Milchmischgetränke wie Kakao und Latte Macchiato, Ayran, Buttermilch, Trinkjoghurt und Kefir ausgeweitet. Ausschlaggebend ist ein Milchanteil von mindestens 50 Prozent. Milchmischgetränke in nicht wieder verschließbaren Bechern, Tetrapacks oder Schlauchbeuteln bleiben dagegen pfandfrei.

„Die Ausweitung der Pfandpflicht macht es für Verbraucherinnen und Verbraucher übersichtlicher. Unabhängig vom Inhalt sind alle Getränke in Einweg-Plastikflaschen und Dosen mit einem Fassungsvermögen zwischen 100 Millilitern und 3 Litern pfandpflichtig“, sagt Luise Hoffmann, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Auf das PfandLogo achten

Das Pfandlogo ist auf jeder pfandpflichtigen Verpackung aufgedruckt, meist auf der Rückseite. Auch am Regal muss der Handel gut sichtbar auf das Einwegpfand hinweisen. Restbestände von Dosen und Einweggetränkeflaschen ohne Pfand dürfen noch verkauft werden.

„In der Umstellungsphase können also Produkte mit und ohne Pfandlogo nebeneinander im Supermarktregal stehen. Hier sollte besonders genau hingeschaut werden“, so Luise Hoffmann. Und auch zu Hause hilft ein Blick auf die Verpackung, damit nicht vorschnell 25 Cent im Müll landen.

Pfandrückgabe in allen Verkaufsstellen

Wie die Einweg-Plastikflaschen von Fruchtsäften und Erfrischungsgetränken, werden auch die mit dem Pfandlogo versehenen Verpackungen von Milch und Milchmischgetränken am Pfandautomaten im Supermarkt oder Discounter zurückgegeben. Jeder Markt, der Einweg-Plastikflaschen verkauft, ist verpflichtet, diese unabhängig von der Marke zurückzunehmen.

„Eingedrückte oder zerbeulte Flaschen und Dosen sind kein Grund, die Rücknahme zu verweigern. Bei Problemen mit der Pfandrückgabe oder dem Einlösen von Pfandbons sollten Sie sich an die Marktleitung wenden“, rät Luise Hoffmann. Bleibt das erfolglos, sollten Verbraucher:innen die zuständige Überwachungsbehörde informieren. Diese kann zum Beispiel Bußgelder verhängen. Wer nicht weiß, welche Behörde vor Ort zuständig ist, kann dies bei der Verbraucherzentrale unter Tel. (0361) 555 14 27 oder per E-Mail an lebensmittel@vzth.de erfragen.  

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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
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Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.