Geräteliste

Stand:
Lesen Sie hier, wofür Sie
den Reparaturbonus beantragen können
Das Icon zeigt eine Liste, auf der verschiedene Elektrogeräte aufgeführt werden.
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Förderfähige Reparaturen

Küchen- und Haushaltsgeräte

wie Toaster, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Staubsauger, Elektroherde und Backöfen, Kühlschränke oder Waschmaschinen 

Unterhaltungselektronik

wie Fernseher, DVD-Player, Radios, Spielekonsolen, Kopfhörer oder Lautsprecher. 

IT- und Telekommunikationsgeräte

wie Mobiltelefone, Tablets, Fotokameras, Computer, Drucker oder Monitore

Körperpflegegeräte

wie Föne, Rasierer oder Lockenstäbe

Werkzeuge und Gartengeräte

wie Nähmaschine, Bügeleisen, Bohrmaschinen, Heckenscheren oder elektrische Rasenmäher

Medizinische Geräte

wie Blutdruckmessgeräte oder Infrarotthermometer 

Musikgeräte oder elektrisches Spielzeug

E-Pianos, E-Gitarren, ferngesteuerte Autos, Modelleisenbahnen 

Sonstiges

Akku-Ladegeräte, Drohnen, Lampen oder Videosprechanlagen 

Wichtig:

Das Gerät muss ein Elektrogerät sein. Das Gerät kann mit Strom aus der Steckdose, Batterien oder Akku funktionieren. Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Die Reparatur weiterer Produkte kann gegebenenfalls auch gefördert werden. 

Ein Akkutausch gilt als Reparatur und ist förderfähig. 

 

Nicht förderfähige Reparaturen

Fahrzeuge aller Art

wie Elektroautos, E-Bikes und E-Roller, inklusive festverbaute Navigationsgeräte und Autoradios

Haustechnik

aller Art inklusive Heizlüftern und Elektroheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Hauswasserpumpen, Warmwasserboiler oder Entkalkungsanlagen

Möbel

wie elektrisch verstellbare Fernsehsessel oder Treppenlifte 

Sonstiges

Notstromaggregate, Photovoltaikanlagen oder Windturbinen

Nicht-Elektrogeräte

wie Geräte, die mit Erdgas, Benzin oder Diesel, also mit nicht erneuerbaren Energiequellen, betrieben werden

Serviceleistungen

wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen

 

Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Gegebenenfalls sind weitere Produkte nicht förderfähig.

Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob Sie für Ihr Gerät Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Im Zweifel helfen Ihnen hierbei unsere Beratungsstellen weiter.

Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.