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Hersteller müssen seit dem 13. Dezember 2016 auf den Verpackungen von Lebensmitteln den Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe (Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) angeben. Diese sogenannte "Big 7" werden in der Regel in einer übersichtlichen Tabelle dargestellt. Dies ist in der Lebensmittel-Informationsverordnung geregelt und gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU. Die Nährstoffgehalte sind immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter zu deklarieren. Zusätzliche Angaben pro Portion sind zulässig.
Kennzeichnungsbeispiel:
Durchschnittliche Nährwertangaben | je 100 g |
---|---|
Energie (kJ/kcal) | 1470/354 |
Fett: | 28 g |
davon gesättigte Fettsäuren: | 19,0 g |
Kohlenhydrate: | < 0,5 g |
davon Zucker | < 0,5 g |
Eiweiß: | 25,0 g |
Salz: | 1,7 g |