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Erfurt
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt der Verfasser, wer ihn rechtlich vertreten darf, beispielsweise bei Bank- und Behördenangelegenheiten. Dirk Daubenspeck von der Verbraucherzentrale Thüringen erläutert, wie man beide Dokumente verfasst. Der Jurist räumt außerdem mit gängigen falschen Annahmen auf, beispielsweise was die Entscheidungsgewalt der Familie oder den Gang zum Notar angeht.
Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, deshalb ist eine Anmeldung per E-Mail unter veranstaltungen.bibliothek@erfurt.de oder telefonisch unter 0361 655-1590 erforderlich. Die Veranstaltung ist kostenfrei.