Abrechnung nach Strommenge, Zeit oder Ladevorgang?
Zusätzlich zu den Kosten für das eigentliche Laden berechnen manche Anbieter eine Grundgebühr. Auch einmalige Kosten für eine Ladekarte können anfallen. Zudem wird in der Regel danach unterschieden, ob an einer Normalladesäule (AC) oder an einer Schnellladesäule (DC) geladen wurde.
Das Laden selbst wird häufig nach Kilowattstunden abgerechnet, also nach der abgegebenen Strommenge. Eine andere Variante ist die Abrechnung nach Zeit, also der Dauer der Nutzung einer Ladesäule. Möglich ist auch eine Kombination. Dabei wird anfangs nur ein Kilowattstundenpreis fällig. Ab einer bestimmten Zeit, z.B. nach vier Stunden, wird aber zusätzlich nach Zeit abgerechnet. Das soll verhindern, dass Ladesäulen zu lange durch ein bereits "vollgetanktes" Fahrzeug blockiert werden.
Als weitere Möglichkeit gibt es, ähnlich wie im Mobilfunkbereich, auch Volumentarife und echte Flatrates. Damit erhalten Sie bei bestimmten Anbietern gegen einen Festpreis eine begrenzte oder bei der echten Flatrate eine beliebige Strommenge pro Monat oder Jahr. Andere Anbieter wiederum rechnen eine feste Gebühr pro Ladevorgang ab, unabhängig von dessen Dauer und der abgenommenen Strommenge.
An allen Ladesäulen muss beim Laden ein Preis in Cent pro Kilowattstunde angezeigt werden. Umgesetzt ist das aber noch nicht überall – Grund hierfür ist, dass die Nachrüstung geeichter Zähler bei den DC-Ladesäulen technisch recht aufwendig ist und daher übergangsweise geduldet wird, wenn noch nach Eichrecht pro Kilowattstunde abgerechnet wird. Zudem darf eigentlich nicht mehr ausschließlich pro Ladevorgang oder allein nach Zeit abgerechnet werden – übergangsweise werden solche Tarife aber noch geduldet, um den bereits eher langsam fortschreitenden Ausbau der öffentlichen Ladesäuleninfrastruktur nicht weiter zu behindern. Flatrates oder eine zusätzliche Abrechnung nach Zeit, zum Beispiel als Parkgebühr, die aber transparent ausgewiesen werden muss, sind weiterhin erlaubt, ebenso wie das kostenfreie Laden oder eine Grundgebühr.
Fehlende transparente Preisangaben an Ladesäulen für E-Autos sind inakzeptabel, aber leider derzeit weit verbreitet. Die Verbraucherzentrale NRW hat im Januar 2020 den Anbieter New Motion Deutschland GmbH abgemahnt, denn in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht, dass die Kunden den Preis für das Aufladen eines E-Autos selbst zu recherchieren haben. Dabei verweist New Motion auf Apps, ein Portal und eine Internetseite. Gleichzeitig schränkt das Unternehmen aber auch ein, nicht dafür garantieren zu können, dass die angezeigten Preise richtig, vollständig und zutreffend sind.
So überschlagen Sie Ihre persönlichen Ladekosten (Rechentool)
Um herauszufinden, welche Tarife sich am besten für Sie eignen, benötigen Sie folgende Angaben:
- Ungefähre Kilometeranzahl, für die Sie in einem Jahr unterwegs Strom laden werden
- Stromverbrauch Ihres Autos in Kilowattstunden (kWh) pro 100 Kilometer
- Batteriekapazität Ihres Autos in kWh
- Ladeleistung Ihres Autos in Kilowatt (kW) bei der normalen AC-Ladung
- Ladeleistung Ihres Autos bei der schnellen DC-Ladung, sofern Ihr Auto dafür geeignet ist
Aus diesen Daten ermittelt unten stehender Ladebedarfsrechner:
- Welche Menge Strom Sie voraussichtlich pro Jahr an öffentlichen Ladesäulen beziehen werden,
- in wie viele Ladevorgänge an öffentlichen Ladesäulen sich das aufteilt,
- wie lange ein Ladevorgang jeweils dauert.
Damit haben Sie die Grundlagen zur Einschätzung von Tarifen mit allen oben erklärten Abrechnungsmodellen: Nach Kilowattstunden, nach Ladevorgängen und nach Ladedauer.