Klage gegen Energy2day wegen Preiserhöhungsschreiben und nicht fristgerechter Abrechnung

Unterlassungsklage, da in Preiserhöhungsschreiben für Stromliefervertrag die einzelnen Preisbestandteile und deren Änderungen direkt im Preiserhöhungsschreiben nicht gegenübergestellt wurden und die Energieverbrauchsabrechnung dem Verbraucher nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erteilt wurde
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3 UKl 3/23 e
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Bamberg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Thüringen
Geht vor gegen

Energy2day GmbH
Seeholzenstraße 12
82166 Gräfelfing
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

In Preiserhöhungsschreiben hinsichtlich Stromlieferverträgen nicht die einzelnen Preisbestandteile und deren Änderungen direkt im Preiserhöhungsschreiben gegenüberzustellen und im Rahmen eines Vertrages über die Belieferung mit Strom die Verbrauchsabrechnung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erteilen und/oder erteilen zu lassen.