Sparkasse Altenburger Land lehnt Schlichtungsvorschlag ab

Pressemitteilung vom
Die Sparkasse Altenburger Land verstößt mit ihrer Kündigung von Tausenden Prämiensparverträgen gegen die vertragliche Vereinbarung. Dieser Auffassung ist die Verbraucherzentrale Thüringen. Diese Rechtsauffassung wurde nun durch die zuständige Schlichtungsstelle bestätigt.
Eine Frau arbeitet mit Aktenordner und Taschenrechner.

Die Sparkasse Altenburger Land verstößt mit ihrer Kündigung von Tausenden Prämiensparverträgen gegen die vertragliche Vereinbarung. Dieser Auffassung ist die Verbraucherzentrale Thüringen – und forderte betroffene Sparkassen-Kunden in den vergangenen Monaten auf, der Kündigung ihrer Verträge zu widersprechen. Diese Rechtsauffassung wurde nun durch die zuständige Schlichtungsstelle bestätigt: Verbraucher haben ein Recht auf die Fortführung ihrer Sparverträge.

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Der Schlichter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) schlägt vor, dass die Sparkasse Altenburger Land den Vertrag unverändert fortsetzten muss. Eine Kündigung, die den Kunden durch das Einbehalten vertraglich vereinbarter Prämien benachteiligt, ist unzulässig. In den betreffenden Fällen waren die Verträge gekündigt worden, bevor alle vereinbarten Prämien ausgezahlt wurden.

Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Betroffenen bereits seit einiger Zeit, sich gegen das Vorgehen der Sparkasse zu wehren. Das haben Verbraucherinnen und Verbraucher auch getan. Die Sparkasse Altenburger Land wies deren Widerspruch jedoch zurück. Daraufhin wandten sich die Kunden auf Anraten der Verbraucherzentrale an die außergerichtliche Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Ein erster Schlichtungsspruch bekräftigt jetzt die Auffassung der Verbraucherschützer.

„Der Schlichtungsspruch bestärkt alle betroffenen Sparkassen-Kunden darin, die Kündigung ihrer Prämiensparverträge nicht hinzunehmen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Verbraucher, deren Widerspruch durch die Sparkasse abgelehnt wurde, sollten sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wenden.“ Den Kontakt finden Sie im Antwortschreiben der Sparkasse oder unter: www.dsgv.de/schlichtungsstelle.

Sparkasse lehnt Schlichtungsspruch ab

Die Sparkasse Altenburger Land selbst hat den Schlichtungsspruch abgelehnt. „Für die Verbraucherzentrale Thüringen ist diese Reaktion nicht akzeptabel“, so Andreas Behn. Die Verbraucherzentrale Thüringen kündige deshalb weitere Schritte an.

Bei weiteren Fragen zum Thema können sich Verbraucher direkt an unsere Beratungsstellen in Altenburg, Dostojewskistraße 6, oder in Gera, Humboldtstraße 14, wenden unter Tel. (0365) 8310110. Eine persönliche Beratung ist wegen der aktuellen Pandemielage derzeit nicht möglich. Verbraucher können gern die kostenpflichtige Online-Beratung per Email (15 Euro pro beratungsanfrage) unter www.vzth.de/onlineberatung nutzen.

Weitere Informationen online

Zu den Kündigungen von Alt-Verträgen und den Argumentationen der Finanzinstitute informiert der Artikel „Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist“.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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