Wärmepumpe: Neues Beratungsangebot schafft Durchblick bei der Auswahl

Pressemitteilung vom
Eine Wärmepumpe kann klimafreundlich und effizient heizen – doch die Entscheidung für das richtige Modell ist oft kompliziert. Angebote sind technisch anspruchsvoll, Fachbegriffe verwirrend. Die Verbraucherzentrale Thüringen schafft Abhilfe: Mit einer neuen, kostenlosen Beratung hilft sie Hausbesitzer:innen beim Finden der passenden Lösung.
Ein Techniker arbeitet an der Außeneinheit einer Klimaanlage oder Wärmepumpe.
Off

Wer sein Haus mit einer Wärmepumpe ausstatten möchte, steht schnell vor einer großen Herausforderung. Denn die Angebote sind nicht nur vielfältig, sondern auch technisch komplex – Begriffe wie „hydraulischer Abgleich“ oder „Heizlastberechnung“ werfen bei vielen mehr Fragen auf, als sie beantworten.

Wärmepumpen-Angebote verständlich erklärt

Genau hier setzt ein neues, kostenfreies Angebot der Verbraucherzentrale Thüringen an: Die Energieexpert:innen der Verbraucherzentrale nehmen Wärmepumpen-Angebote genau unter die Lupe. Sie prüfen, ob alle wichtigen Angaben enthalten sind, erklären die Unterschiede zwischen den Angeboten – und helfen dabei, die passende Entscheidung zu treffen.

„Wir wollen Hausbesitzer:innen mehr Sicherheit bei ihrer Investition geben“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wir machen die Angebote transparent, damit die Ratsuchenden eine fundierte Entscheidung treffen können.“

So läuft die Beratung ab – Schritt für Schritt:

  1. Checkliste ausfüllen: Zunächst füllen Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale einen kurzen Fragebogen mit den wichtigsten Daten zum Gebäude aus.
  2. Angebot hochladen: Dort wird auch das vorliegende Wärmepumpen-Angebot hochgeladen und zusammen mit dem ausgefüllten Fragebogen online an die Verbraucherzentrale geschickt.
  3. Videoberatung: Energieberater:innen der Verbraucherzentrale prüfen die Unterlagen und besprechen das Ergebnis mit den Ratsuchenden in einem persönlichen Online-Gespräch.
  4. Ergebnis erhalten: Im Anschluss gibt es zwei Dokumente: das bewertete Angebot mit Kommentaren und eine übersichtliche Tabelle mit den wichtigsten technischen Kennzahlen

„In der Beratung achten wir besonders darauf, ob wichtige Punkte wie die Heizlastberechnung, ein hydraulischer Abgleich oder notwendige Änderungen an der Heizungsanlage berücksichtigt wurden“, so Ramona Ballod.

Der Wärmepumpen-Angebotsvergleich ist dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kostenlos. 

Alle weiteren Fragen rund um Heizungstausch und Gebäudesanierung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Ein Termin kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden. 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.