§ 315 BGB, das heißt, sie haben ihren Versorger aufgefordert darzulegen, dass die Preiserhöhung angemessen war. Andere Kunden verweigerten sich unter Hinweis auf unwirksame Preisänderungsklauseln in ihren Sonderverträgen, die Gaspreiserhöhungen zu zahlen. Viele Versorger haben auf Zahlungsverweigerungen mit Klagen reagiert. Die meisten Verfahren sind bisher zu Gunsten der Verbraucher ausgefallen. Andere müssen bis heute um ihr Recht kämpfen. Kunden, die bereits 2004 und 2005 Erhöhungen widersprochen und diese nicht gezahlt haben, können sich inzwischen auf die Verjährung berufen. Sie müssen nichts nachbezahlen.
Die folgenden Informationen bieten Ihnen einen kompakten Überblick darüber, ob und wie Sie sich auf juristischem Wege gegen überzogene Gaspreisforderungen Ihres Lieferanten wehren können Sie können und sollen jedoch keine persönliche Beratung ersetzen, da jeder Fall seine Besonderheiten aufweist. Grundsätzlich sollten Sie sich deshalb persönlich beraten lassen. Beratung erhalten Sie in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Wenn Sie Gaskosten sparen wollen, geht dies vor allem über eine konsequente Verbrauchssenkung und eventuell durch den Wechsel des Gasversorgers. Informationen dazu und persönliche Beratung bietet die
Energieberatung der Verbraucherzentralen.

