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Ihr gutes Recht als Patient


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Dental-Discounter

Als Dental-Discounter sind Zahnärzte bekannt geworden, die mit dem Slogan "Zahnersatz zum Nulltarif" werben. Möglich wird dies, indem der Zahnersatz durch ausländische Labore hergestellt wird. Dies rechnet sich für die Patientinnen und Patienten allerdings nur dann, wenn medizinische Behandlung und Nachsorge einwandfrei verlaufen. Zu Problemen und längeren Wartezeiten kann es immer dann kommen, wenn der Zahnersatz nachgebessert werden muss. Unter Umständen ist dann ein Zahnarzt, der mit einem Dentallabor vor Ort arbeitet, die bessere Wahl. Zudem beziehen sich die Nulltarif-Angebote immer nur auf die Regelversorgung. Wird eine andere Versorgung – etwa ein Implantat statt einer Brücke – gewünscht, muss auch hier in jeden Fall mehr gezahlt werden.

Tipp: Auch wer zu einem Dental–Discounter geht, sollte sich vorher gut informieren und die Meinung eines zweiten Zahnarztes einholen. Außerdem bieten auch andere deutsche Zahnärzte bzw. -labore zunehmend vergleichbare Angebote, die als Alternative in Frage kommen. Die Behandlung sollte in jedem Fall erst dann begonnen werden, wenn man mit der Voruntersuchung und der Beratung zufrieden war und zudem alle Kostenfragen geklärt sind.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-th.de/link750591A.html