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oftmals nicht, wie ihnen geschieht. Im Hintergrund wirken unbemerkt Kräfte, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln. In vielen Bereichen greift eine automatisierte Bonitätsprüfung durch so genanntes "Scoring" immer mehr um sich: Bei Banken, Versicherungen, bei Telekommunikationsunternehmen und im Versandhandel entscheidet der vorliegende Datenstamm über den Umgang mit den Kunden. Je schlechter der ermittelte Score-Wert, desto geringer ist die Aussicht, einen Kredit, Vertrag oder ein geordertes Produkt zu den gewünschten Konditionen zu bekommen. Kunden können jedoch auf eine Auskunft pochen und Einsicht bei Unternehmen und Datensammlern verlangen. Folgende Hinweise und zwei Musterschreiben der Verbraucherzentrale helfen dabei.
Score-Wert – Ausgefeilte Risikobewertung
Nicht nur aussagekräftige Angaben über offene Rechnungen, Arbeitgeber, berufliche Stellung, Zahlungsverhalten, Einkommen und Vermögen werden von Firmen und speziellen Auskunfteien wie etwa der SCHUFA gesammelt, sondern zum Teil fließen auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit, Staatsangehörigkeit, Wohndauer und Wohnumfeld in die Kundenprofile mit ein. Anhand der erhobenen Daten werden Kunden einer bestimmten Risikogruppe zugeordnet, die vergleichbare Eigenschaften und Gepflogenheiten aufweist. Die Summe sämtlicher Erhebungen wird in einer einzelnen Bonitäts-Note zusammengefasst. Diese Note – auch "Score"-Wert genannt – entscheidet dann etwa bei einer Bank, die das Scoring-Verfahren anwendet, darüber, ob ein Kredit gewährt wird und wenn, in welchem Rahmen (Höhe, Laufzeit, Zins) dies geschieht.
Meldung von Zahlungsrückständen – zum Teil mit fatalen Folgen
Um sich untereinander vor klammen Kunden zu warnen, können Unternehmen nur noch unter strengen Auflagen offene Forderungen an eine Auskunftsstelle melden: Nachdem säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind, eine vierwöchige Frist zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten besteht, Betroffene über die geplante Meldung unterrichtet worden sind und dagegen keine Einwände haben, dürfen Zahlungsrückstände bei Auskunfteien publik gemacht werden. Diese Vorgaben bieten Kunden jedoch keinen ausreichenden Schutz: Falls Betroffenen ein Vertrag mit haltlosen Zahlungsaufforderungen untergeschoben wird, kann auch ein solch unberechtigter Vorgang bei Auskunfteien landen und in deren Bewertung zu einem schlechteren Score-Wert führen, der dann bei nachfragenden Unternehmen kursiert. Unangemessenen Forderungen sollten vermeintliche Kunden jedoch stets widersprechen. Unbemerktes Speichern und Verarbeiten von Daten
In der Regel wissen Betroffene allerdings nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen. Um hier für mehr Transparenz zu sorgen, müssen Unternehmen, die ein Scoring-Verfahren anwenden und Kunden einen Kredit oder Vertrag zu den gewünschten Konditionen verweigern, seit April ihre Ablehnung bei Nachfrage nachvollziehbar begründen.
Auskunfts- und Korrekturrecht
Kunden haben auch ein Recht zu wissen, welche Daten über sie bei Auskunfteien und Unternehmen gespeichert sind, welcher Score-Wert hinsichtlich ihrer Verhältnisse ermittelt wurde und was diese Einschätzung für ihre Kreditwürdigkeit im Zahlungsverkehr bedeutet. Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Kunden mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft von Firmen und Auskunfteien in Textform verlangen. Unrichtige Angaben müssen korrigiert werden.
Service
- Musterbrief zur Anfrage bei Unternehmen
- Musterbrief zur Anfrage bei Auskunfteien
- Liste mit Adressen von Auskunfteien
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