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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

23.07.2009
Aus für Glühlampen

Geht es um aktuelle Gesetzlichkeiten zum Energiesparen, polarisiert zur Zeit keine Verordnung so sehr wie das sogenannte "Glühlampenverbot". Die Energieberater der VZ erläutern, was sich dahinter tatsächlich verbirgt.
Gewiss gibt es andere Verbrauchsbereiche, in denen mehr Energie eingespart werden könnte und auch im Haushalt andere Produkte. Aber die anvisierten Stromsparziele lassen sich nur erreichen, wenn in allen Verbrauchsbereichen etwas getan wird. Und der Ersatz der herkömmlichen Beleuchtungstechnik durch stromsparende Lampen ist verhältnismäßig einfach und bringt in jedem Haushalt deutliche Einsparungen für Geldbeutel und Umwelt. Letztendlich gehört die Verordnung zu sogenannten Haushaltslampen zu einem Bündel an Maßnahmen, die beispielsweise auch Heizungen, Elektromotoren, Fernsehgeräte und Kühlschränke betrifft.

Die Verordnung setzt Anforderungen an die Energieeffizienz und Gebrauchstauglichkeit aller Lampenarten, die Privathaushalte üblicherweise verwenden: herkömmliche Glühlampen, Halogenglühlampen und Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät – umgangssprachlich oft als Energiesparlampen bezeichnet. Im Prinzip wird keine bestimmte Lampenart verboten. Da die üblichen Glühlampen die Effizienzanforderungen aber nicht erfüllen, werden sie nach und nach vom Markt verschwinden. Das gilt aber auch für ineffiziente Kompaktleuchtstofflampen.
In der ersten Stufe ab September 2009 müssen alle herkömmlichen und Halogenglühlampen in Mattglasausführung, alle 100-Watt-Standardglühlampen und die weniger effizienten Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät vom Markt weichen. Ab September 2010 dürfen auch keine Standardglühlampen mit 75 Watt in den Verkehr gebracht werden. Außerdem wird es dann eine feste Definition des Begriffs Energiesparlampe geben, um den Kunden hier mehr Klarheit zu verschaffen.

Wie es danach weitergeht, welchen Ersatz man für seinen individuellen Bedarf verwenden kann, erfährt man beim Umweltbundesamt unter Link öffnet in neuem Fensterwww.uba.de/energie/licht

Fragen zum Energiesparen beantworten auch die Architekten und Ingenieure der Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen nach Voranmeldung in einem persönlichen Gespräch. Termine können unter den Telefonnummern 09001-3637443 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) oder 0361 55514-0 vereinbart werden. Eine Übersicht über alle Beratungsstellen gibt es auch im Internet unter Link öffnet in neuem Fensterwww.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Ramona Siefke
Tel. 0361 55514-0
r.siefke@vzth.de, www.verbraucherzentrale-energieberatung.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link589291A.html