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Das Pflegegutachten


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Gesetzliche Grundlagen

Das Link öffnet in neuem FensterGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – PfWG) ist zum 01.07.2008 in Kraft getreten. Ein maßgebliches Ziel des Gesetzes ist es, die Qualitätssicherung in der Pflege auszubauen und die Transparenz zu erhöhen. Künftig müssen die Landesverbände der Pflegekassen dafür sorgen, dass die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leitungen und deren Qualität veröffentlicht werden. Dies soll in einer für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlichen, übersichtlichen und vergleichbaren Form sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Weise – beispielsweise durch Aushang oder in einer Broschüre - geschehen.

Die Qualitätsprüfungen und die Bewertung der Ergebnisse sollen nach bundesweit einheitlichen Kriterien erfolgen. Laut Gesetz sollen die Selbstverwaltung der Pflege (u.a. der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene) unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) eine Vereinbarung über die Kriterien der Veröffentlichung treffen. Diese Vereinbarung wurde im Dezember 2008 für stationäre Einrichtungen getroffen. Sie enthält sowohl Regelungen über die zu erhebenden Qualitätsmerkmale als auch über die Darstellungsform der Qualitätsberichte.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-th.de/link575041A.html