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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

06.05.2009
Der Zug ist weg – was nun?
Rechte für Bahnkunden bei Zugverspätungen

Am 15. Mai 2009 wird sich entscheiden, ob Bahnreisende mehr Rechte bekommen. Neben dem Bundestag muss dann noch der Bundesrat der Änderung der Eisenbahnverkehrsordnung zustimmen. Doch wie ist es derzeit um die Rechte bei Zugverspätungen oder verpassten Anschlusszügen bestellt? "Die Situation ist unbefriedigend und unübersichtlich", so Cornelia Genßler, Leiterin Klimaprojekt.
Zugreisende haben derzeit Anspruch auf einen Reisegutschein, wenn der Zug mehr als eine Stunde später als im Fahrplan angegeben seinen Zielort erreicht. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn (ICE, IC/ EC) umfasst dieser 20 Prozent des einfach gezahlten Fahrpreises. Wer sein Ziel durch Verspätung oder Zugausfall vor 24 Uhr nicht erreicht, darf mit dem Taxi fahren oder im Hotel übernachten. Die Deutsche Bahn übernimmt die günstigere Variante; außerdem die Kosten, wenn man Angehörige über die Verspätung benachrichtigt.
Im Thüringer Nahverkehr bekommt man bei mehr als einer Stunde Verspätung 25 Prozent und bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent des einfachen Fahrpreises zurück. Dies gilt für Fahrttickets ab vier Euro, mit Ausnahme von "Sonderfahrkarten" wie z. B. Hopper-Ticket oder Verbundfahrkarten. Die Erstattungen im Nahverkehr gelten länderübergreifend auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern.
Die Gutscheinkarte kann man sich noch bis zum zweiten Folgetag der Reise am Servicepoint im Bahnhof ausstellen lassen. Ansonsten auch direkt vom Zugpersonal. Mit der ausgefüllten Gutscheinkarte und der Fahrkarte (bzw. einer Kopie davon) erhält man im DB-Reisezentrum dann den Reisegutschein. Wichtig: Die Gutscheinkarte muss innerhalb eines Monats ab dem Tag der verspäteten Reise gegen den Reisegutschein eingetauscht werden. Dieser ist dann ein Jahr gültig und kann auch online eingelöst werden.
Gesetzliche Regelungen zu Qualitätsmanagement und Beschwerdestellen gibt es im geltenden Eisenbahnpersonenbeförderungsrecht bisher nicht. Bei Streitfällen im Fernverkehr zwischen Kunden und dem Bahnunternehmen bietet die Schlichtungsstelle Mobilität (www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org) des Verkehrsclub Deutschland (VCD) kostenlos Hilfe an.

Für weitere Informationen:
Cornelia Genßler, Leiterin Klimaprojekt


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link572291A.html