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So funktioniert der Internet-Einkauf

Datenschutz

Die elektronische Erhebung bzw. Weiterleitung von Daten macht deren Verarbeitung und Weiterverwendung für den Anbieter viel einfacher als auf konventionellem Wege. Speicherung und Sortierung nach bestimmten, vorher definierten Merkmalen können leichter automatisiert erfolgen und die Daten somit sehr effizient verwaltet werden. Ein einfaches Beispiel: Gibt man bei seiner Bestellung auch noch in einem entsprechenden Feld seine privaten Interessen an, kann man für weitere Werbesendungen einer entsprechenden Zielgruppe zugeordnet werden. Mittlerweile existieren zudem auch Anbieter, die dem Besucher Geld für die Angabe verschiedenster Daten bieten.

Vorgeschriebene Information


Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Lieferadresse, Zahlungsart und Kontonummer, die zur Lieferung und Bezahlung bestellter Waren online erhoben werden, darf der Unternehmer auch ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erheben und für die Vertragsdurchführung nutzen. Sie müssen jedoch anhand einer "Datenschutzerklärung", die auch viele Anbieter "Datenschutz-Audit" nennen, über Art, Umfang und Zwecke der Datenerhebung, Datennutzung und Verarbeitung informiert werden.

Für die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung von Daten, die für die Durchführung des Vertrages nicht erforderlich sind, sondern die sich zum Beispiel auf private Interessen beziehen, muss der Kunde aber ausdrücklich seine Einwilligung erklärt haben, damit diese vom Unternehmer genutzt werden können.

Nutzung der Daten für Werbung und Marktforschung


Ein besonderes "Kapitel" stellt die Nutzung der Vertragsdaten zu Zwecken der Werbung dar. Erhält der Kunde, der im Internet etwas bestellt hat, später von dem Unternehmen Werbung mit der Post, ist dies solange erlaubt, bis er der Verwendung seiner Daten zur Werbung oder auch zu Marktforschung widerspricht.

Anders sieht die Rechtslage bei der Telefon, Telefax- und auch bei der elektronischen Werbung (per E-Mail, auch "Spam-Mail" genannt) aus. Spams sind also – im Gegensatz zur Briefwerbung - ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig. Dieser strenge Grundsatz wird allerdings beim Internet-Einkauf aufgelockert. Denn Spams vom Online-Händler sind ausnahmsweise dann zulässig, wenn der Kunde dem Unternehmer seine E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit der Onlinebestellung mitgeteilt hat und der Unternehmer den Kunden dann Werbemails für eigene ähnliche Produkte schickt. Hat der Kunde allerdings der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für eigene Werbung des Unternehmers widersprochen, bleibt es dabei, dass die E-Mail-Werbung unzulässig ist. Auf das Widerspruchsrecht ist der Kunde schon bei der Bekanntgabe seiner E-Mail-Adresse und auch bei jeder Werbung klar und deutlich hinzuweisen.

Achten Sie deshalb darauf, ob an einer Einverständnis-Erklärung bereits standardmäßig ein "o.k." zu finden ist, das der Kunde erst wieder entfernt muss, wenn er keine E-Mails bekommen möchte.

Weiter:

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-th.de/link5440A.html