Besonders bei Auslandbestellungen muss man darauf gefasst sein, mit Erhalt der Rechnung einige Überraschungen zu erleben. Das deutsche Recht kann nämlich für den elektronischen Handel nur bedingt eine Preistransparenz gewähren. Wer rechnet zum Beispiel mit der deutschen Einfuhrumsatzsteuer oder mit Zollsätzen, die je nach Land und Warengruppe unterschiedlich ausfallen, falls man nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - darüber informiert wird?
Auch nicht zu vernachlässigen sind Versand- bzw. Lieferkosten, die sich bei Auslandbestellungen schnell in astronomische Höhen schrauben. So sollte man sich überlegen, ob man das, was man am Preis für die Ware spart, nicht doppelt und dreifach für die Versandkosten wieder drauflegt. Händler aus Nicht EU-Länder müssen nur mitteilen, dass Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll anfallen können, aber nicht wie hoch diese im Einzelfall sind. Die genauen Versandkosten müssen aber immer genannt werden.
Außerdem: Informieren Sie sich im Falle einer Zahlung per Überweisung ins Ausland genau über die anfallenden Überweisungsgebühren der Banken!
Eine ausschließliche Preisauszeichnung in der Landeswährung des Anbieters ist bei Angeboten aus anderen Ländern, welche sich auch an den deutschen Markt wenden, unzulässig. Ist es dennoch der Fall, sollte man die betreffenden Seiten meiden, da man den Preis so nicht eindeutig beurteilen kann.

