Wer einen Bauantrag oder eine Bauanzeige einreicht, muss nachweisen, dass das Haus einen Teil seiner Wärme aus erneuerbaren Energieträgern gewinnt. Für angehende Hausbesitzer wird eine klimaschonende Wärmeversorgung damit Pflicht. So will es das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist.
"Das Gesetz sieht Solarthermie, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen als Möglichkeiten vor, den geforderten Anteil erneuerbarer Energien zu decken", erklärt Cornelia Genßler, Klimaexpertin der Verbraucherzentrale Thüringen. "Vor allem die Solarthermie, also die Nutzung von Sonnenenergie, ist eine besonders klimafreundliche Form der Wärmeerzeugung. Langfristig rentiert sich die Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien auch finanziell, da fossile Energieträger immer teurer werden", so Genßler weiter.
Alternativ können Bauherren auch einen Teil des Wärmebedarfs aus Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) decken. Statt auf technische Anlagen kann man auch auf eine bessere Wärmedämmung setzen: Ist das Haus um 15 Prozent besser gedämmt als es die geltende Energieeinsparverordnung vorschreibt, gilt das EEWärmeG ebenso als erfüllt.
Die Verbraucherzentrale Thüringen wird künftig verstärkt Informationen rund um das Thema Klimaschutz anbieten und Verbrauchern auch hier mit kompetentem Rat zur Seite stehen.
Bei Fragen zu den Bestimmungen des EEWärmeG, zu erneuerbaren Energien, zum baulichen Wärmeschutz sowie zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes können sich ratsuchende Verbraucher an die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Ein Termin bei der Energieberatung kann unter der Telefonnummer 09001-3637443 vereinbart werden. Die örtlichen Beratungsstellen sind im Internet abrufbar unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Bildunterschrift: Energieberater Karl-Heinz Mentzel (links) gibt Tipps zur umweltfreundlichen Wärmeversorgung
Für weitere Informationen:
Cornelia Genßler, Projektleiterin Klimaschutz
Tel. 0361 55514-0
c.genssler@vzth.de
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