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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

20.01.2009
Riester-Rente: Sparbeitrag überprüfen und optimal anpassen

Das neue Jahr hat begonnen - ein guter Anlass für alle Riester-Sparer, ihre bestehenden Riester-Verträge zu überprüfen. Zwar haben die meisten mit einem Dauerzulagenantrag dafür Sorge getragen, dass sie die Beantragung der staatlichen Zulagen nicht vergessen, doch müssen sich alle Vorsorgesparer selbst darum kümmern, dass sie den maximalen Zulagenbonus auch erhalten.

Um die vollen Zulagen vom Staat zu bekommen, muss wenigstens der sogenannte Mindesteigenbeitrag gezahlt werden. Er richtet sich nach der Höhe des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres. Ist das Einkommen gestiegen, bspw. durch Gehaltssteigerungen oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, muss der Mindesteigenbeitrag ebenfalls steigen, um die Zulage in voller Höhe zu erhalten. Passt der Riester-Sparer seinen Beitrag nicht an, wird es vom Staat weniger Zulage geben, weil der Beitrag im Bezug auf das Bruttoeinkommen zu niedrig ist. Hat sich das Einkommen verringert, zahlt er mehr als für den Erhalt der vollen Zulage notwendig wäre.

Jeder kann sich seinen richtigen Beitrag nach folgender Formel selbst ausrechnen: Vier Prozent des Vorjahreseinkommens minus Grundzulage (154 Euro) minus eventuelle Kinderzulagen (185 Euro pro Kind*) ergeben den Mindesteigenbeitrag, den der Riester-Sparer pro Jahr selbst in den Riester-Vertrag einzahlen muss. "Weicht der so errechnete Beitrag vom bisher gezahlten Sparbeitrag ab, sollte der Beitrag angepasst werden", rät Andreas Behn, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Thüringen.

Die Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Thüringen zeigt, dass nur die wenigsten Riester-Verträge optimal bespart werden. "Jeder Riester-Renten-Sparer ist daher gut beraten, jeweils zu Beginn des Kalenderjahres seine notwendigen Sparleistungen unter Berücksichtigung des Vorjahreseinkommens und der Zulagen zu ermitteln und bei Einkommensänderungen anzupassen", so Andreas Behn.

Wer mehr zur Riester-Förderung wissen möchte, kann sich an alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Beratungstermine können vereinbart werden in jeder Verbraucherberatungsstelle oder unter 0361 55514-0.

*) Für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro.



Für weitere Informationen
Andreas Behn
Tel. 0361 55514-0



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link540981A.html