Seit Anfang 2009 gilt das reformierte Versicherungsvertragsgesetz nun vollumfänglich für alle Versicherungsverträge. Damit kommen auch alle Verbraucher, die vor dem 01.01.2008 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, in den Genuss zahlreicher Verbesserungen. Dies betrifft insbesondere die Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen, die Abschaffung des "Alles-oder-Nichts" Prinzips, die Neuregelung der Kündigungsfrist und der Verjährung. So können Versicherungsnehmer nunmehr bei vertraglich länger laufenden Verträgen spätestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres kündigen. Auch wer sich grob fahrlässig verhalten hat, konnte nach den alten Regelungen nicht mit einer Leistung des Versicherers rechnen. Mit dem Wegfall des "Alles-oder-Nichts" Prinzips kürzt der Versicherer nunmehr seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens. Nur bei Vorsatz muss der Versicherer überhaupt nicht leisten.
Zum neuen Versicherungsvertragsgesetz und zum notwendigen Versicherungsschutz bietet die Verbraucherzentrale Thüringen Versicherungsberatung an. Im Rahmen einer persönlichen Beratung erhält der Verbraucher außerdem einen Ordnungshelfer für zu Hause. In diesem speziellen Ordner können die Versicherungspolicen übersichtlich einsortiert werden. Darin enthalten sind aber auch Tipps zum Umgang mit der eigenen Versicherungssituation, eine Übersicht zu wichtigen und unwichtigen Versicherungen, Kurzinformationen zu einer Vielzahl von Versicherungen sowie Hinweise zum neuen Versicherungsvertragsrecht.
All jene, die wissen wollen, wie man sich richtig versichert und dabei Geld sparen kann, können sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. wenden. Wer keine Versicherungsberatung wünscht, trotzdem aber den Versicherungsordner erwerben möchte, kann dies zum Abholpreis von 5,00 Euro zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Beratungsstellen tun.
Für weitere Informationen:
Andreas Behn
Tel. 0361 55514-0
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