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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

12.01.2009
Krankenversicherungen 2009: Viele Neuerungen
Broschüre der Verbraucherzentralen informiert

Mit Beginn des Jahres 2009 sind im Bereich der Krankenversicherungen viele Änderungen in Kraft getreten. Eine aktuelle Broschüre der Verbraucherzentralen informiert zu deren Auswirkungen auf die Verbraucher und gibt wertvolle Tipps. Von Bedeutung sind insbesondere für privat Versicherte das Wechselrecht zu anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen, die allgemeine Versicherungspflicht und der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Broschüre ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen kostenfrei erhältlich.
Besonders für privat Versicherte bringt der Jahreswechsel zahlreiche Änderungen. Sie können erstmals ihren Versicherungsanbieter wechseln, ohne dass ihnen dabei sämtliche Alterungsrückstellungen verloren gehen. Für den Wechsel ist eine Frist bis zum 30. Juni dieses Jahres zu beachten. Versicherte sollten prüfen, ob ein Wechsel für sie Vorteile verspricht. Zudem wurde der Basistarif eingeführt, dessen Leistungen gegenüber dem bisherigen Standardtarif ausgeweitet wurden und dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Seit Jahresbeginn besteht für alle Bürger eine umfassende Versicherungs- und Beitragspflicht. Jeder, der nicht versichert ist und sich nicht gesetzlich versichern kann, sollte sich jetzt privat versichern. Wer dies erst später tut, muss Beiträge nachzahlen und Säumniszuschläge entrichten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ab dem 1.Januar 2009 ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Krankenkassen erhalten ihre finanziellen Mittel aus einem Gesundheitsfonds zugewiesen. Reicht dieses Geld nicht aus, können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser ist begrenzt auf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Auch ein Pauschalbeitrag von bis zu acht Euro ist möglich. Den Zusatzbeitrag tragen allein die Versicherten. Eine Beteiligung der Arbeitgeber ist nicht vorgesehen. Versicherte haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt.
Die Informationsbroschüre ist kostenlos und kann in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen abgeholt werden. Sie steht auch zum Download zur Verfügung.

Wer eine persönliche Beratung zum Thema Krankenversicherung wünscht, kann sich an die Beratungsstelle Erfurt der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland wenden. Termine können unter 0361 5551447 vereinbart werden. Die Beratung ist kostenfrei.

Für weitere Informationen:
Dirk Weinsheimer, Tel. 0361 55514-0
Kai Kirchner, Tel. 0361 5551447



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link540951A.html