Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder zunehmenden Alters in die Lage kommen, nicht mehr selbst seine Einwilligung in medizinische Behandlungen geben zu können. Selbst Angehörige können nicht mitentscheiden, wenn keine diesbezügliche Vollmacht vorliegt. Durch das Abfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht kann man für einen solchen Fall Vorsorge treffen.
Was sollte beim Abfassen einer Patientenverfügung inhaltlich und formal beachtet werden? Können Mustervordrucke verwendet werden oder soll die Verfügung so persönlich wie möglich verfasst werden? Ist eine notarielle Beglaubigung nötig? Welche medizinischen Situationen müssen beschrieben werden? Wann sollten die Verfügungen aktualisiert werden und wo können sie hinterlegt werden? Wie verbindlich sind sie für den behandelnden Arzt?
Antwort auf diese und weitere Fragen geben die Patientenberater zum Aktionstag am Donnerstag, 18. Dezember 2008, von 9-12 und 13-16 Uhr in der Eugen-Richter-Str.45.
Wer das kostenfreie Beratungsangebot nutzen möchte, wird um vorherige Anmeldung unter Telefon 0361 5551447 gebeten.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
Beratungsstelle Erfurt
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Mi 9-12/16-18 Uhr, Do 9-12/13-16 Uhr
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