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ABC der Geldanlage


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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

26.11.2008
Banken: Falschberatung mit System

Aufgrund der enormen Nachfrage ist die durch das Bundesverbraucherministerium finanzierte Hotline zur Finanzmarktkrise bis zum 19. Dezember verlängert worden. Besorgten und Betroffenen stehen somit weiterhin die Finanzexperten der Verbraucherzentralen Rede und Antwort. Die Hotline ist montags bis freitags von 9.00 bis 21.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 - 6648588 kostenfrei aus dem Festnetz zu erreichen. Seit dem 24. Oktober nutzten bereits mehr als 9000 Anrufer die Möglichkeit, sich nach der Sicherheit ihrer Spareinlagen, Wertpapiere oder Versicherungen zu erkundigen. Der Bedarf ist vielfach höher, denn nur etwa jeder dreißigste Anruf erreichte bisher eine freie Leitung.

Andreas Behn, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Thüringen, zieht Zwischenbilanz: "Man kann von einer systematischen Falschberatung durch die Banken und Sparkassen sprechen. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass vor allem ältere oder gutgläubige Bankkunden gezielt aus ihren sicheren Geldanlagen herausgelockt wurden, um ihnen provisionsträchtige Fonds oder Zertifikate zu verkaufen." Als Argument hätten hohe Renditeversprechen gedient, während die Risiken der Anlagen verharmlost oder völlig unterschlagen worden wären. "Vielen Menschen wird erst im Gespräch mit unseren Beratern an der Hotline klar, welche Anlagen ihnen da eigentlich verkauft wurden", so Behn. Der Verbraucherschützer warnt deshalb davor, sich allein auf die Aussagen der Bankberater zu verlassen und Ver-träge ungelesen zu unterschreiben: "Den Aussagen eines Gebrauchtwagenhändlers würden wohl die wenigsten Menschen ungeprüft Glauben schenken, während die Verkäufer der Banken und Sparkassen immer noch einen riesigen – und in den meisten Fällen ungerechtfertigten – Vertrauensvorschuss genießen", stellt Behn fest. Die aktuelle Krise zeige erneut, wie wichtig eine produkt- und anbieterunabhängige Finanzberatung sei. Die Verbraucherzentrale Thüringen müsse daher finanziell und personell besser ausgestattet werden, um ihr Beratungsangebot ausbauen und noch mehr Menschen erreichen zu können.

Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen sei es den Anlegern zudem oft unmöglich, den Banken eine fehlerhafte Beratung nachzuweisen und ihre Rechte und Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter geltend zu machen. Hier sei der Gesetzgeber gefordert: "Die Beweislast muss umgekehrt und die Verjährungsfristen von drei auf zehn Jahre verlängert werden", fordert der Verbraucherschützer. Im Interesse der Anleger müsse der Markt für Fi-nanzprodukte übersichtlicher werden: "Wir brauchen eine einheitliche und verbindliche Kennzeichnung aller Anlageprodukte, eine Art Finanzampel. So können Verbraucher auf einen Blick erkennen, welche Risiken, aber auch welche Gebühren sich hinter den klangvollen Marketingnamen und im Kleingedruckten tatsächlich verbergen", so Behn abschließend.

Für weitere Informationen:
Dr. Ralph Walther
Tel. 0361 55514-0
r.walther@vzth.de

Andreas Behn
Tel. 0361 55514-0
a.behn@vzth.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link519881A.html