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Bei Preisänderung oder Vertragswechsel Zählerstand dokumentieren!

Ändern Energieversorgungsunternehmen ihre Preise, sollten Kunden am Tag der Änderung ihren Zählerstand selbst ablesen und dokumentieren. Nur wenn sie die Daten zeitnah ihrem Energieversorger unter der Angabe von Ablesedatum, Kunden- und Zählernummer mitteilen, können sie sicher stellen, dass für den Energieverbrauch ihres Haushalts bis zur Preiserhöhung auch nur die alten Preise berechnet werden.

Da Zählerstände in der Regel nur einmal jährlich abgelesen werden, rechnen die Energieversorger anhand statistischer Daten hoch, wie viel Energie Durchschnittskunden vor und nach der Preisänderung verbraucht hätten. Die Berechnung der individuellen Energiekosten anhand solcher Durchschnittswerte ist rechtlich abgesichert und mag summiert über alle Kunden stimmig sein. Kunden, die jedoch durch längere Abwesenheit, Änderung der Anzahl der Haushaltsmitglieder oder andere Ursachen Schwankungen im Energieverbrauch haben, wird die Durchschnittsberechnung nicht gerecht.
Weitere Angebote zu diesem Thema finden Sie in der rechten Navigation.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-th.de/link5130A.html