Insgesamt beinhaltet das Kinder-Früherkennungsprogramm zehn ärztliche Untersuchungen. Die U7a schließt eine Lücke zwischen der U7 (21. - 24. Lebensmonat) und U8 (46. - 48. Lebensmonat). Jetzt können alle Kinder nach der Geburt mindestens jährlich dem Facharzt zur Früherkennung vorgestellt werden. Bislang wurde diese Untersuchung nur von einzelnen Kassen angeboten. Zu dem Besuch beim Kinder- und Jugendarzt (Pädiater) gehören die Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) und eine eingehende Untersuchung des Kindes. Dabei gilt das Augenmerk insbesondere der Entwicklung von Sprech- und Sehfähigkeit. Aber auch andere Auffälligkeiten können so frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Erwartet wird, dass mit Einführung der U7a noch mehr Kinder am Vorsorgeprogramm teilnehmen werden.
Tino Pfabe
Patientenberater
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