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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

24.06.2008
Mangelhafte Energieausweise aus dem Internet
Energieberater der Verbraucherzentrale sorgen für Durchblick

Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung naht die Pflicht: Ab 1. Juli schreibt die Energieeinsparverordnung – gestaffelt nach Baualter und Gebäudetyp – bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes die Vorlage eines Energieausweises vor. Steckbriefartig informiert das Dokument über den Energiestandard eines Gebäudes, damit Miet- und Kaufinteressenten es von nun an leichter haben, sich über den Heizenergiebedarf des neuen Domizils zu orientieren. Als Wegweiser dienen dabei sogenannte Energiekennzahlen, bei denen Heizenergie und Wohnfläche ins Verhältnis gesetzt werden und als Vergleichsmaßstab für den Energiebedarf anderer Gebäude dienen.

Der Energieausweis kommt in zwei Varianten: Als preiswerter Verbrauchsausweis, der für Kosten zwischen 20 und 100 Euro allein auf Grundlage von Verbrauchsmessungen erstellt wird und dessen Ergebnisse keine zuverlässige Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes geben. Und dem teureren Bedarfsausweis, bei dem ab etwa 150 Euro ingenieurtechnisch die Energiebedarfskennwerte eines Gebäudes berechnet und dessen energetische Qualität unabhängig vom individuellen Energieverbrauchsverhalten der Bewohner beurteilt wird. Bis 1. Oktober 2008 können auch Eigentümer bis 1965 fertig gestellter Häuser noch zwischen den beiden Varianten wählen – danach wird der Bedarfsausweis für Häuser-Oldies mit weniger als fünf Wohnungen Pflicht. Angesichts der gesetzlichen Deadline machen sich Anbieter nun energisch daran, Verbrauchsausweise via Internet als Schnäppchen feilzubieten.
Die Verbraucherzentrale NRW hat gecheckt, was von derartigen Angeboten zu halten ist – mit katastrophalen Ergebnissen: Die gesetzlichen Pflichtangaben wurden nur in einem von 97 Onlineangeboten vollständig abgefragt. Bei der formalen Prüfung fielen 12 von 29 georderten Ausweisen durch und bei 18 waren die Verbrauchskennwerte falsch berechnet, mit Abweichungen von bis zu 40 Prozent.
Letztendlich aber haften Vermieter und Eigentümer, wenn Mieter oder Käufer Schadenersatz verlangen, weil sie sich getäuscht fühlen, wenn Energiebedarfskennwerte ein Sparhaus ausweisen, der tatsächliche Verbrauch dann aber einem energetisch sanierungsbedürftigem Objekt entspricht. Wer beim Energieausweis daher auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vorher unabhängig und qualifiziert beraten lassen, z.B. von den Energieberatern der Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Die Energieberatung gibt es überall im Freistaat, eine telefonische Anmeldung am zentralen Termintelefon (Tel.: 0361-555140) ist erforderlich.

Für weitere Informationen:
Ramona Siefke
Tel. (0361) 55 51 40
energie@vzth.de
Den vollständigen Untersuchungsbericht gibt es Link öffnet in neuem Fensterhier



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link442811A.html