Grundsätzlich dürfen Ärzte statt eines teuren Originalpräparates ein günstigeres Austauschpräparat (Generikum) verordnen. Gemeinsam ist beiden Arzneimitteln, dass sie den gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung enthalten. Unterschiede betreffen neben Produktnamen, Aussehen und Verpackung auch Herstellungsverfahren und zugesetzte Hilfsstoffe.
„Treten trotz sorgfältiger Auswahl und korrekter Einnahme des Medikamentes plötzlich und ungewohnt Nebenwirkungen auf, sollte umgehend der behandelnde Arzt informiert werden“, rät Tino Pfabe von der Beratungsstelle Erfurt der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland/UPD. Stellt sich heraus, dass die Nebenwirkungen auf die Einnahme des Ersatzpräparates zurückzuführen sind, darf unter Abwägung des Risikos und der Belastung des Patienten das Originalpräparat wieder verschrieben werden.
Immer wieder wenden sich Patienten mit diesem Problem an die Beratungsstelle Erfurt der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland /UPD. Herr S. bspw. leidet seit Jahren unter Rückenschmerzen. Trotz mehrerer Operationen im Rückenbereich benötigt er täglich Schmerzmittel. Bei seinem letzten Hausarztbesuch wurde ihm statt seiner bisherigen Tabletten ein günstigeres Austauschpräparat verordnet. Seit der Umstellung leidet Herr S. unter Konzentrationsstörungen, Schwindel und Übelkeit. Die Ursache für seine Probleme vermutet er in der Umstellung seiner Schmerzmittel.
Durch das Beratungsgespräch umfassend informiert, sprach Herr S. das Problem bei seinem nächsten Arzttermin an und schilderte die Nebenwirkungen des Generikums sowie die damit verbundenen täglichen Einschränkungen. Aufgrund der schweren Nebenwirkungen verschrieb der Hausarzt daraufhin wieder das Originalpräparat.
Wie bei jeder medizinischen Maßnahme so ist gemäß fünftem Sozialgesetzbuch auch bei der Verordnung von Arzneimitteln entscheidend, ob der Patient im Einzelfall ausreichend und zweckmäßig versorgt ist. Darüber hinaus muss die Entscheidung wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Es wird deshalb immer im Einzelfall zu prüfen sein, ob weiterhin das Originalpräparat verordnet werden muss oder ein Generikum verschrieben werden kann.
Rückfragen (nur für die Medien)
Tino Pfabe
Patientenberater
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
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