Insgesamt sind in der Europäischen Union 316 Lebensmittelzusatz- und Hilfsstoffe zugelassen. Anders bei Bio- Lebensmitteln: Die EG-Ökoverordnung begrenzt ihre Verwendung. „Für Bio- Lebensmittel dürfen nur 48 der sonst üblichen Zusatzstoffe eingesetzt werden. Erlaubt sind Stoffe, die vorzugsweise in der Natur vorkommen oder ohne die das Öko-Lebensmittel nachweislich nicht herzustellen oder haltbar zu machen ist“, erläutert Petra Müller, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Thüringen. Farbstoffe und Geschmacksverstärker sind nicht zugelassen, Konservierungsstoffe ebenso – abgesehen von Schwefel bei der Weinerzeugung.
So ist bei Bio-Käse die Verwendung des sonst oft eingesetzten Oberflächenbehandlungsmittels Natamycin verboten. Die Verwendung von Natamycin bei Lebensmitteln ist umstritten, da es antibiotisch wirkt. Gekennzeichnet wird es auch mit ‚E 235’. Bio- Erzeuger hingegen müssen allein durch die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen ihren Käse vor Verderb schützen.
Wer Lebensmittel ohne zugesetzte Aromen genießen möchte, muss auch bei Bio-Lebensmitteln auf die Kennzeichnung achten. Erlaubt, aber nicht so oft verwendet, sind hier Aromen aus tierischen oder pflanzlichen Rohstoffen. Das können Bakterien oder Baumrinde sein. Die Anbauverbände Bioland und Demeter sind strenger als die EG-Ökoverordnung: Sie erlauben nur aus pflanzlichen Lebensmitteln gewonnene natürliche Aromastoffe und -extrakte für Milcherzeugnisse und Speiseeis.
Wer Zusatzstoffe so weit wie möglich meiden möchte, findet bei Bio-Lebensmitteln also echte Alternativen. Dennoch: Achten Sie auch hier auf die Angaben in der Zutatenliste.
Für weitere Informationen:
Petra Müller
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