Gerade wenn man an das Krankenbett gefesselt ist, kann der telefonische Kontakt zu Freunden und Verwandten maßgeblich zur Genesung beitragen. Aus diesem Grund ist es mittlerweile in nahezu allen Krankenhäusern möglich, einen Telefonanschluss am
Bett zu erhalten. Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon ist jedoch in der überwiegenden Mehrzahl aller deutschen Krankenhäuser verboten. Ausschlaggebend hierfür ist die Befürchtung, dass durch die Funksignale der Handys unter Umständen lebenswichtige medizinische Geräte in ihrer Funktion gestört werden können. Inzwischen gibt es mehrere wissenschaftliche Untersuchungen, die Nahe legen, dass die Funkstrahlen von Mobiltelefonen nur in sehr geringem Abstand zu technischen Apparaten Störungen hervorrufen können. Einige Krankenhäuser haben dies zum Anlass genommen, den Gebrauch von Mobiltelefonen nur in kritischen Bereichen – etwa auf Intensivstationen – zu untersagen oder spezielle Räume innerhalb der Krankenhäuser zur Handynutzung einzurichten. In den meisten Häusern bleibt der Festnetzanschluss allerdings weiterhin die einzige Möglichkeit für den Kontakt mit der Außenwelt, wenn Patientinnen und Patienten ihr Zimmer nicht verlassen können. Die Höhe der Gebühren
Krankenhäuser stellen den Telefonanschluss in der Regel gegen eine Bereitstellungsgebühr zur Verfügung. Damit sollen unter anderem die Kosten für die Technik, den Betrieb und die Wartung gedeckt werden. Die Systeme, die zur Verwendung kommen, können allerdings unterschiedlich sein.
Häufig wird man bei der Aufnahme zuerst eine mit einem bestimmten Geldbetrag aufgeladene Telefonkarte kaufen müssen. Im Preis inbegriffen ist eine Grundgebühr pro Tag. Dies bedeutet: Auch wer nur erreichbar sein will, muss zahlen. Ist die Karte leer, muss diese erneut aufgeladen werden. Andernfalls ist der Anschluss gesperrt. Das Telefonieren selbst kostet häufig mehr als von einem Privatanschluss zu Hause. Die Höhe der Gebühren variiert meist zwischen 10 und 25 Cent pro Einheit, können jedoch im Einzelfall auch deutlich darüber liegen.
➜ Tipp: Wenn von einer "Gebühreneinheit" die Rede ist, sollten Sie unbedingt nachgefragen, in welchem Takt – nach Sekunden oder Minuten – abgerechnet wird!
Vorsicht bei externen Anrufen
Mit der Bereitstellung des Telefonanschlusses am Bett erhält der Patient eine eigene Rufnummer. Hier ist Vorsicht geboten: Bisweilen sind dies so genannte Servicenummern, bei denen auch Anrufer von außerhalb höhere Preise pro Einheit bezahlen müssen (zum Beispiel bei einer Nummer, die mit 01805 beginnt, 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, bei Anrufen über Mobilfunk bis zu 42 Cent/Minute). So können bei einem zehnminütigen Gespräch abhängig vom Anbieter für den Anrufer schnell einige Euro zusammenkommen.
Telefongebühren im Griff
Wer nicht in die Gebührenfalle tappen will, sollte am besten schon vor dem ersten Telefonat prüfen, welche Kosten auf ihn zukommen. Dabei kann es sich lohnen, auch Alternativen zum Telefon am Bett in Betracht zu ziehen, beispielsweise Münz- oder Kartentelefone in Aufenthaltsräumen oder im Foyer. Aber auch die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen des Krankenhauses ein Mobiltelefon zu benutzen oder sich ggf. auch anrufen zu lassen, kann eine Lösung sein.
Checkliste fürs Telefonieren im Krankenhaus
Was Sie vor der Telefonnutzung im Krankenhaus grundsätzlich prüfen sollten, haben wir in folgender Checkliste zusammengestellt:
- Welche Bereitstellungsgebühr fällt pro Tag an?
- Was kostet eine Telefoneinheit und wie lange kann ich damit telefonieren?
- Welche Gebühren fallen für mich oder den Anrufer an, wenn ich angerufen werde?
- Kann ich nur über eine (teure) 01805-Nummer erreicht werden?
- Gibt es Unterschiede bei den Telefongebühren abhängig von der Tageszeit?
- Gibt es eine Möglichkeit, günstige Call-by-Call-Anbieter ("Sparvorwahl") zu nutzen?
- Gibt es Bereiche im Krankenhaus, in denen ich mit dem Handy telefonieren kann?
- Wo befinden sich die nächsten Münzfernsprecher/Kartentelefone?
- Wo kann ich meine Karte wieder aufladen?
- Muss ich für die Telefonkarte ein Pfand hinterlegen?
- Gibt es das nicht verbrauchte Guthaben meiner Telefonkarte zurück oder verfällt es?
- Wer kann mir beim Aufladen der Karte helfen, wenn ich dazu nicht in der Lage bin?
Diese Verbraucherinformation wurde im Rahmen des Projektes "Markttransparenz im Gesundheitswesen” erstellt und gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

