Beitragssätze und Zusatzbeiträge
Kostenerstattung
Neue Wahltarife
Verbesserte Leistungen
Eingeschränkte Leistungen
Medikamente
Wechsel in private Versicherung
Beitragssätze und Zusatzbeiträge
Schon bevor das Reformgesetz in Kraft trat, haben viele Krankenkassen ihre Beiträge erhöht, im Schnitt um 0,6 Prozentpunkte, zum Teil aber auch deutlich mehr. Einige Kassen werden nicht um weitere Erhöhungen herumkommen, da alle Kassen bis Ende 2008 ihre Schulden abgebaut haben müssen. Für das Jahr 2009 hat die Bundesregierung einen für alle Krankenkassen einheitlicher Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent festlegt.
Sie können Ihre Mitgliedschaft kündigen, wenn Ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag verlangt oder diesen erhöht – auch wenn Sie noch nicht 18 Monate Mitglied sind. Auf dieses Sonderkündigungsrecht muss die Kasse Sie hinweisen. Ausnahmen gelten allerdings für Versicherte, die einen der Wahltarife gewählt haben; sie binden sich sogar für drei Jahre an ihre Krankenkasse. Ausnahmen gelten allerdings für Versicherte, die einen der Wahltarife gewählt haben; sie binden sich sogar für drei Jahre an ihre Krankenkasse.
Kostenerstattung
Mit der Gesundheitsreform wird die Wahl der so genannten Kostenerstattung erleichtert. Dabei bekommen die Versicherten vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus die Rechnung und reichen sie anschließend bei ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung ein. Das galt bisher entweder für alle ambulanten oder alle stationären Leistungen. Sie können jetzt differenzieren und die Erstattung nur auf ärztliche oder zahnärztliche Versorgung, Krankenhausleistungen oder Arzneimittel begrenzen. Allerdings sind Sie an diese Entscheidung ein Jahr lang gebunden.
Ärzte werben häufig für diese Form der Erstattung, denn sie können für diese Leistungen wie bei Privatpatienten höhere Gebührensätze verlangen. Allerdings erstattet die Krankenkasse
nur einen Teil dieser Kosten. Es sei denn, Sie schließen mit der Krankenkasse vorher einen speziellen Wahltarif für Kostenerstattung ab, der aber mit einem erhöhten Beitrag verbunden ist. So oder so wird Kostenerstattung für die Versicherten unter dem Strich teurer als die übliche Abrechnung zwischen Ärzten und Krankenkassen. Außerdem werden Patienten, die Kostenerstattung gewählt haben,oftmals Leistungen angeboten, die nicht unbedingt notwendig oder nicht wirtschaftlich sind. Die Kontrolle, die sonst Ihre Krankenkasse übernimmt, fällt hier weg.
Neue Wahltarife
Die Krankenkassen können Ihnen künftig eine Vielzahl neuer Wahltarife anbieten. Das bedeutet für Sie mehr Auswahl, aber auch mehr Unsicherheit darüber, den richtigen Tarif Ihrer Krankenkasse oder die Krankenkasse mit dem für Sie passenden Angebot zu wählen. Hier können nur die gesetzlichen Grundlagen für die jeweiligen Tarife dargestellt werden.
Ein generelles Problem bei den meisten Wahltarifen ist, dass Sie eine doppelt so lange Bindung an Ihre Krankenkasse akzeptieren müssen: Sie sind nicht nur 18 Monate gebunden, sondern drei Jahre. In dieser Zeit haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, selbst wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Der finanzielle Vorteil eines günstigen Tarifangebotes kann dadurch wieder verloren gehen.
Vor der Wahl eines Tarifes sollten Sie alle Konsequenzen bedenken, sich gründlich informieren und sich gegebenenfalls unabhängig beraten lassen. Denn die einzelnen Tarifangebote sind differenziert zu beurteilen:
Ferner gibt es einen Wahltarif zur Kostenerstattung, bei dem Sie – gegen einen zusätzlichen Beitrag – höhere Behandlungskosten erstattet bekommen. Die Krankenkassen entscheiden in ihren Angeboten, ob dabei wirklich alle Kosten der Privatabrechnung beglichen werden oder nur ein Teil. Von der sonst gebotenen Beratungs- und Informationspflicht über die Risiken der Kostenerstattung sind die Krankenkassen in diesem Fall entbunden. Es empfiehlt sich daher, vor Abschluss eines Tarifes unabhängigen Rat einzuholen.
"Besondere Versorgungsformen" sind:
- Modellvorhaben Ihrer Krankenkasse: Damit können die Kassen Versorgungsformen und Leistungen erproben, die sie sonst nicht bezahlen dürfen. Zum Beispiel gab es in der Vergangenheit Modellvorhaben zur Akupunktur, zu besonderen Therapierichtungen oder zu chronischen Krankheitsbildern. Sie werden wissenschaftlich begleitet und nach einigen Jahren ausgewertet.
- Hausarztmodelle: Sie wählen einen der qualifizierten Hausärzte, die Ihre Kasse empfiehlt, und gehen ausschließlich mit seiner Überweisung zu Fachärzten. Der Hausarzt ist Ihr "Lotse", er steuert und begleitet Sie durch das Gesundheitswesen. Unnötige Arztbesuche und Doppeluntersuchungen sollen so vermieden werden – das nützt dem Patienten und der Krankenkasse. Allerdings wird in solchen Tarifen Ihre freie Arztwahl eingeschränkt.
- Modelle der neuen "besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung": Hier werden sich neue Formen der Behandlung durch niedergelassene Ärzte entwickeln, die direkt mit den Krankenkassen Verträge schließen. Auch diese neuen Versorgungsformen können die Behandlung verbessern; Daten zur Qualität liegen aber derzeit nicht vor.
- Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten: Diese Programme - im Medizindeutsch Disease-Management-Programme (DMP) - gibt es bisher zu Brustkrebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Asthma. Auch sie sollen die Versorgung verbessern, etwa indem sich Therapien an den neuesten Leitlinien der Fachgesellschaften orientieren.
- Modelle der integrierten Versorgung: Hier arbeiten niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pflegedienste und andere nichtärztliche Heilberufl er zusammen, um Ihnen abgestimmte Maßnahmen der Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation zu bieten.
Jede Krankenkasse wird ihre eigenen Modelle entwickeln, mit denen sie Sie als Mitglied oder Kunde umwirbt. Die Versicherten müssen dann zwischen verschiedenen Angeboten ihrer Krankenkasse auswählen oder Krankenkassen nach ihren unterschiedlichen Tarifen vergleichen. Bei den meisten Modellen wird die freie Wahl des Arztes oder sonstigen Leistungserbringers eingeschränkt. Aber die Versorgung soll wesentlich verbessert werden, zum Beispiel für chronisch kranke Patienten. Die Tarife für besondere Versorgungsformen sind übrigens die einzigen Wahltarife, bei denen sich die Bindungsfrist an Ihre Krankenkasse nicht auf drei Jahre erhöht.
Verbesserte Leistungen
Eingeschränkte Leistungen
In einigen wenigen Bereichen wurden die Leistungen der Krankenkassen eingeschränkt. Offen ist derzeit, wie der Gemeinsame Bundesausschuss dies in seinen Richtlinien ausgestaltet und wie restriktiv die Krankenkassen mit ihren Spielräumen umgehen, die sie bei der Einschätzung der konkreten Situation sicher noch haben werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Seine Aufgabe ist es festzulegen, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Außerdem definiert er Anforderungen an Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung für die verschiedenen Leistungssektoren des Gesundheitswesens. Seit 2004 sind Verbraucher- und Patientenorganisationen an den Beratungen beteiligt, allerdings ohne Stimmrecht.
Ausgenommen sind Sie von solchen Zwängen nur, wenn Sie dauerhaft pflegebedürftig sind mit Pflegestufe 2 oder 3 sowie als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent. Außerdem müssen Sie ab 2008 regelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen.
Diese Regelung wirkt sich auch auf gesunde Versicherte aus. Wer im Fall einer späteren chronischen Erkrankung die reduzierte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen von zwei auf ein Prozent des Bruttoeinkommens in Anspruch nehmen will, muss sich seit dem 01. Januar 2008 bei einem Arzt über die Vor- und Nachteile der Untersuchungen zur Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs beraten lassen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten jährlich über die empfohlenen Untersuchungen zur Früherkennung zu informieren.
Medikamente
Auch hier gibt es mehrere Änderungen, die sich direkt auf die Versorgung beim Arzt und Apotheker auswirken.
Wechsel in private Versicherung
Bisher stand die Private Krankenversicherung neben Selbstständigen und Beamten vor allem denen offen, deren Einkommen höher war als die Versicherungspflichtgrenze. Das ist das Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein muss. Dieser Betrag liegt derzeit bei 4.050 Euro Monatseinkommen beziehungsweise 48.600 Jahreseinkommen. Hier schafft die Gesundheitsreform eine weitere Einschränkung: Sie müssen jetzt drei Jahre lang mehr verdient haben. Aber Achtung: Auch die Prämien der Privaten dürften bald ansteigen.

