Stationäre Pflege
Wir informieren über die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen beim Abschluss von Verträgen über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen
Auch Heimbewohner haben das Recht auf ausreichende Versorgung mit Hilfsmitteln. Allerdings: Heim und Krankenkasse kommen nicht für alles auf.
Die Verbraucherzentrale bietet eine "Gebrauchsanweisung" für den Umgang mit den Qualitätsberichten in der stationären Pflege. Zudem gibt sie konkrete Hilfen an die Hand, wie Sie all diese Informationen für Ihren individuellen Fall auswerten und nutzen können.
Das Heim sollte mit Bedacht ausgewählt, Leistungen und Kosten verschiedener Anbieter sollten vorab verglichen werden. Wir erklären, was alles berechnet wird und was die Pflegeversicherung davon übernimmt.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, ist es möglich, sie für kurze Zeit in einer Betreuungseinrichtung unterzubringen. Vorher muss allerdings ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.