Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

03.02.2012
Schlecker - Insolvenz

Was passiert mit den Gutscheinen von Schlecker?

Die Drogeriemarktkette Schlecker hat am 23.01.2012 beim Amtsgericht Ulm einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Das vorläufige Insolvenzverfahren ist unter dem Aktenzeichen 1 IN 24/12 anhängig. Viele Verbraucher fragen sich, was jetzt mit ihren Gutscheinen wird.

Die Läden von Schlecker sind weiterhin geöffnet, so dass Einkäufe von z. B. Kosmetik, Waschpulver und Babynahrung in der nächstgelegenen Schlecker-Filiale erledigt werden können. Auch Gutscheine werden nach Angaben von Schlecker eingelöst. Verbraucher sollten jedoch nicht allzu lange damit warten, rät Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Sollte es dabei Probleme geben, kann man sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt nicht zuletzt von der Höhe des Gutscheinbetrages ab.
Wer online bei Schlecker bestellen möchte, sollte vorsichtshalber keine Vorkasse leisten. Grundsätzlich empfehlen Verbraucherschützer beim Internet-Einkauf Zahlung per Rechnung oder Einzugsermächtigung.

Hintergrund: Gutscheine und Firmeninsolvenzen

Problematisch wird die Einlösung von Gutscheinen ab Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dann können Forderungen aus einem Gutschein nur noch beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Soweit dann noch Geld vorhanden sein sollte, erhalten Verbraucher eine entsprechende Quote ausgezahlt. Meist gehen derartige Forderungen aber wegen der geringen Insolvenzmasse ins Leere.

Ebenso könnte auch jetzt schon der vorläufige Insolvenzverwalter anordnen, die Gutscheine nicht einzulösen, da es sich um Verbindlichkeiten des Unternehmens handelt und er die Insolvenzmasse zusammenhalten muss.


Für weitere Informationen:
Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht
Tel.: 0361 55514-0




Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link1025621A.html