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Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

01.02.2012
Sicherheit bei der Sanierung

Unternehmererklärung schützt Verbraucher

Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren stehen im Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. Das kennt auch Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale Thüringen. Viele Verbraucher seien verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten.

Doch auch wenn die geeigneten Maßnahmen dann beauftragt sind, bleiben oftmals Fragen offen: "Viele Bauherren fragen sich, wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen sollen", berichtet Ramona Ballod. Zumindest hier braucht sich laut der Energieexpertin jedoch niemand Sorgen zu machen.

Denn um sanierungswilligen Eigenheimbesitzern Sicherheit über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu geben, schreibt der Gesetzgeber seit Oktober 2009 die so genannte "Unternehmererklärung" verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherrn zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht.

Damit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, falsche oder unzulängliche Gebäudesanierungen möglichst weitgehend zu verhindern. Denn: Fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Verbraucher profitierten davon doppelt, erläutert Ramona Ballod, da die Ausführungsqualität steige und gleichzeitig teure Nachbesserungen vermieden würden: "Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder unzureichenden Dämmmaßnahme ist nämlich meist deutlich teurer als die eigentliche Sanierungsmaßnahme".

Wer neben seinem Geldbeutel auch seine Nerven schonen möchte, sollte sich jedoch niemals ausschließlich auf sein Recht auf Nachforderungen verlassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten deshalb für jede Maßnahme mindestens drei Angebote eingeholt und am besten mit einem unabhängigen Berater geprüft werden.

Nähere Informationen zu allen Fragen energetischer Sanierung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale: Beratung und Termine gibt es unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Eine Terminvereinbarung für ein persönliches Beratungsgespräch ist auch möglich unter 0361 55514-0.



Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Ramona Ballod
Tel. 0361 55514-0


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link1023561A.html