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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

05.01.2012
Eigenverbrauch von Solarstrom wird attraktiver

Sinkende Vergütungssätze ab Januar 2012

Hausbesitzer mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach haben die Wahl: den erzeugten Strom ins Netz einspeisen – oder ihn selbst verbrauchen. Bislang brachte das Einspeisen finanzielle Vorteile, doch sinkende Vergütungssätze einerseits und steigende Strompreise andererseits lassen die Option Eigenverbrauch immer attraktiver werden.

Wer Strom aus Sonnenenergie ins Netz einspeist oder für den Eigenverbrauch nutzt, erhält hierfür eine garantierte Vergütung. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Die Vergütungssätze sinken dabei nach dem Willen des Gesetzgebers von Jahr zu Jahr, auch da die Preise für Photovoltaikanlagen zuletzt rapide gesunken sind. Wer 2012 eine typische Anlage mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 Kilowatt neu auf dem Hausdach installiert, erhält vom Netzbetreiber nunmehr 24,43 Cent pro Kilowattstunde Strom, die ins Verbundnetz fließt. Für den Eigenverbrauch gilt seit dem Jahreswechsel: abhängig vom prozentualem Anteil des Eigenverbrauchs zahlt der Netzbetreiber 8,05 oder 12,43 Cent je selbst verbrauchter Kilowattstunde an den Besitzer der Anlage.

Steigende Strompreise sprechen für Eigenverbrauch


Die dritte Variable in der Rechnung ist der Verbrauchspreis des regulär bezogenen Stroms, sollte der Bedarf im eigenen Haushalt nicht komplett durch die eigene Photovoltaikanlage gedeckt werden. Da auch günstige Stromanbieter die Schallmauer von 20 Cent pro Kilowattstunde längst durchbrochen haben, schmilzt die Differenz zur Einspeisevergütung zusehends dahin. Ziehen Vergütungssatz und Strompreis gleich, wird die Netzeinspeisung gar zum Verlustgeschäft. Gute Gründe also, mit dem selbst erzeugten Strom den eigenen Haushalt zu versorgen. Bedenken sollte man dabei jedoch, dass ein höherer Eigenverbrauchsanteil auch höhere Anforderungen an die Speichertechnik stellt, da sowohl Schwankungen in der wetter- und tageszeitabhängigen Stromausbeute als auch Schwankungen im Strombedarf zuverlässig kompensiert werden müssen.

Nähere Informationen zum Thema Photovoltaik und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Beratung und Termine gibt es unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 55514-0.


Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Ramona Ballod
Tel. 0361 55514-0



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link1003811A.html