Buchtitel "Das Vorsorge-Handbuch": Pressematerial

Das Vorsorge-Handbuch
Lotse rund um Vollmachten und Verfügungen



Off

Titelbild des Ratgebers "Das Vorsorge-Handbuch"

Vorzusorgen für den Fall, dass es ohne fremde Hilfe nicht mehr geht – das ist ein Vorsatz, den viele mit sich herumtragen. Und dessen Umsetzung beinahe ebenso viele immer wieder zur Seite schieben, weil eine Beschäftigung damit doch eher als unliebsames und mühevolles To-do betrachtet wird. Allerdings: Wer selbstbestimmt die eigenen Wünsche formulieren will, kommt um Vollmachten und Verfügungen nicht herum. Und mit dem „Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale gibt es einen kompakten Lotsen, der alles Wissenswerte hierzu erläutert und auch mit Formularen ganz praktisch hilft, um die gewünschten Regelungen vorzunehmen.

Das 200-seitige Buch stellt Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, das Testament sowie eine Muster-Vollmacht zum digitalen Nachlass vor und zeigt, worauf es beim Verfassen ankommt. Denn automatisch dürfen etwa Kinder, Eltern, Ehepartner oder Lebenspartnerin nicht entscheiden, wenn zum Beispiel Rechnungen zu überweisen oder Versicherungsangelegenheiten zu regeln sind. Das Handbuch beleuchtet das Für und Wider der rechtlichen Regelungen und erläutert die Folgen. Anhand dieser Leitplanken lässt sich dann der Weg für eine selbstbestimmte Vorsorge einschlagen. Im Formularteil finden sich Textbausteine und Checklisten zum Heraustrennen und Abheften, um alles rechtssicher zu Papier zu bringen und etwa im eigenen Vorsorge-Ordner dann zur Hand zu haben. Alle Formulare gibt es auch online zum Ausfüllen und Ausdrucken.

Der Ratgeber „Das Vorsorge-Handbuch“ hat 200 Seiten und kostet 16,- Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.
Defekte Elektrogeräte warten auf ihre Reparatur.

Reparaturbonus: Ab 15. Mai können wieder Anträge gestellt werden

Der Thüringer Reparaturbonus geht in die vierte Runde: Ab dem 15. Mai 2024 können wieder Anträge gestellt werden. Gefördert wird die Reparatur von Elektrogeräten. Wer sein Elektrogerät repariert, statt es zu entsorgen, bekommt die Hälfte der Kosten erstattet - und schont damit Umwelt und Geldbeutel.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Geld von Unbekannt bei PayPal erhalten? Möglicher Betrugsversuch!

Bei PayPal hat eine unbekannte Person Geld gezahlt und bittet um Rückzahlung per "Freunde und Familie"? Achtung: Das könnte ein Betrugsversuch sein. Nutzen Sie stattdessen die Option "Rückzahlung senden". Wir erklären warum und wie das geht.